EANS-News: Semperit AG Holding
Veröffentlichung eines
Hauptversammlungsbeschlusses
-------------------------------------------------------------------------------- Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent/Meldungsgeber verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 82 Abs 9 BörseG iVm § 2 Abs 1 und § 3 Abs 1 Veröffentlichungsverordnung. In der ordentlichen Hauptversammlung der Semperit Aktiengesellschaft Holding (in der Folge auch die "Gesellschaft") am 26. April 2016 wurden zu Punkt 10a. der Tagesordnung (Beschlussfassung über den Widerruf der bestehenden Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG vom 29. April 2014 bei gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstands zum Rückkauf und gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien bis zum gesetzlich höchst zulässigen Ausmaß von 10% des Grundkapitals für die Dauer von 30 Monaten ab Beschlussfassung in der Hauptversammlung gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats) und zu Punkt 10b. der Tagesordnung (Beschlussfassung über den Widerruf der bestehenden Ermächtigung gemäß § 65 Abs. 1b AktG vom 29. April 2014 bei gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65 Abs. 1b AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot und über einen allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrecht) der Aktionäre zu beschließen) folgende Beschlüsse gefasst: Zu Punkt 10a der Tagesordnung: "Der Vorstand wird für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten vom Tag der Beschlussfassung an gemäß § 65 (Paragraph fünfundsechzig) Absatz 1 (eins) Ziffer 8 (acht) sowie Absatz 1a (eins litera a) und 1b (eins litera b) Aktiengesetz - unter gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen Hauptversammlungsbeschlüsse vom 29.04.2014 - ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben, wobei der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25% unter dem ungewichteten durchschnittlichen Börsenschlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25% über dem ungewichteten durchschnittlichen Börsenschlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms beträgt, sowie zur Festsetzung der Rückkaufsbedingungen, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das jeweilige darauf beruhende Rückkaufsprogramm einschließlich dessen Dauer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat. Der Vorstand kann diese Ermächtigung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben über die höchstzulässige Zahl eigener Aktien einmal oder auch mehrfach insgesamt bis zu einer Höchstgrenze von 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals ausüben. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a [Paragraph einhundertneunundachtzig litera a] Ziffer 2 [zwei]) Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb kann unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben börslich oder außerbörslich erfolgen. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Der Vorstand wird ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen oder wieder zu veräußern und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a [Paragraph einhundertneunundachtzig litera a] Ziffer 2 [zwei] Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung der Gesellschaft, die sich durch die Einziehung der eigenen Aktien ergeben, zu beschließen." Zu Punkt 10b der Tagesordnung: "Der Vorstand wird für die Dauer von 5 (fünf) Jahren vom Tag der Beschlussfassung an - unter gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen Hauptversammlungsbeschlüsse vom 29.04.2014 - ermächtigt, gemäß § 65 (Paragraph fünfundsechzig) Absatz 1b (eins litera b) Aktiengesetz für die Veräußerung eigener Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere gesetzlich zulässige Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches Angebot festzusetzen und über einen allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen." Begründung: Zum vorgeschlagenen möglichen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre in den im Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 10 lit b) genannten Fällen wird auf den entsprechenden Bericht des Vorstands der Gesellschaft verwiesen, der auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.semperitgroup.com/ir --> Hauptversammlung --> Hauptversammlung 2016 zugänglich ist. Rückfragehinweis: Martina Büchele Head of Group Communications Tel.: +43 676 8715 8621 martina.buechele@semperitgroup.com Stefan Marin Head of Investor Relations Tel.: +43 676 8715 8210 stefan.marin@semperitgroup.com www.semperitgroup.com Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Unternehmen: Semperit AG Holding Modecenterstrasse 22 A-1030 Wien Telefon: +43 1 79 777-210 FAX: +43 1 79 777-602 Email: investor@semperitgroup.com WWW: www.semperitgroup.com Branche: Kunststoffe ISIN: AT0000785555 Indizes: WBI, ATX Prime, ViDX, Prime Market, ATX Global Players Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
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