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Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.

Lebensmittelhandwerke weiter meisterpflichtig
Zentralverband begrüßt Entscheidung von Bundestag und Bundesrat

Bad Honnef (ots)

Die Meisterpflicht für das Bäckerhandwerk
bleibt erhalten - das haben Bundestag und Bundesrat am 19.12.2003
entschieden. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks begrüßt
diese Entscheidung: "Dieses Signal ist wichtig! Für unseren
Nachwuchs, für die Zukunftsfähigkeit des Bäckerhandwerks  und für den
Verbraucher wurde hier die richtige Entscheidung getroffen ", ist
Zentralverbandspräsident Peter Becker überzeugt. "Kombiniert mit
einer Regelung, die es Gesellen ermöglicht, nach sechs Jahren einen
Betrieb zu gründen, ist diese Handwerksordnung auch im europäischen
Zusammenhang zukunftsfähig."
Ursprünglich wollte die Regierungskoalition die Zahl der
meisterpflichtigen Berufe von 94 auf nur noch 29 begrenzen und damit
die Meisterpflicht für alle Nahrungsmittelgewerke aufheben. Nach der
Arbeit des Vermittlungsausschusses zwischen Bund und Ländern
verbleiben nun 41 Berufe, darunter Bäcker, Fleischer und Konditoren,
in der Anlage A der Handwerksordnung.
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks setzte sich seit
dem Bekanntwerden der Regierungsabsichten mit Nachdruck dafür ein,
dass die Meisterpflicht für das Bäckerhandwerk erhalten bleibt. Denn
Qualifikation ist die Grundlage für hohe Qualität und
wirtschaftlichen Erfolg. Die langjährige Ausbildung bis hin zur
Prüfung als Bäckermeister bleibt daher unverzichtbar. "Von dieser
Entscheidung werden die Verbraucher profitieren, denn gute Qualität
ist der beste Verbraucherschutz, den es gibt" weiß Dr. Eberhard
Groebel, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes.

Pressekontakt:

Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Hauptgeschäftsführer Dr. Eberhard Groebel
Telefon 02224 / 7704-0

Kirchberg Kommunikation
Anja Kirchberg
Telefon 040 - 35 50 68 80

Original-Content von: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V., übermittelt durch news aktuell

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