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Bäckerhandwerk kritisiert geplante Gesetzesänderung zur Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

Bad Honnef (ots)

Peter Becker, Präsident des Zentralverbandes
des Deutschen Bäckerhandwerks, kritisiert die Absicht der
Bundesregierung, die Fälligkeit für Sozialversicherungsbeiträge
vorzuziehen. Die geplante Änderung würde die 17.200
Handwerksbäckereien mit unzumutbaren Kosten belasten.
Um die Liquidität der Sozialkassen kurzfristig zu erhöhen, sollen
Unternehmen ab 2006 die Beiträge zur Sozialversicherung zwei Wochen
früher bezahlen. Die vom Bundesgesundheitsministerium vorgeschlagene
Gesetzesänderung ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
Dazu Peter Becker: "Wieder einmal legt die Regierung einen Vorschlag
vor, der zwar möglicherweise den Sozialversicherungsträgern eine
kurzfristige Mehreinnahme sichert, dafür aber unsere Betriebe mittel-
und langfristig vor unüberwindliche Probleme stellt. Handwerksbäcker
beginnen mit der Herstellung ihres Sortiments bereits spät in der
Nacht und produzieren oft bis zum Nachmittag. Auf Grund
produktionsbedingt kurzer Personalplanungszeiten steht erst am
letzten Tag eines Monats fest, wie viele Stunden die Angestellten de
facto beschäftigt waren, inklusive der zu berücksichtigenden Nacht-,
Wochenend- und Feiertagszuschläge. Eine Folge des
Regierungsvorschlages wäre, dass sämtliche 17.178 in die
Handwerksrolle eingetragenen Handwerksbäckereien mit rund 280.000
Mitarbeitern vorab Sozialversicherungsbeiträge abführen müssten, ohne
dass die genaue Lohnhöhe feststeht, geschweige denn die der Abführung
der Sozialversicherungsbeiträge zu Grunde liegende
Berechnungsgrundlage. Deshalb müssten diese Betriebe im Folgemonat
eine Nachberechnung durchführen. Statt wie bisher 12 wären dann 24
monatliche Abrechnungen notwendig - mit dem entsprechenden
finanziellen Mehraufwand! In unseren Betrieben macht sich
mittlerweile tiefe Resignation darüber breit, dass von
verantwortlicher politischer Seite immer neue Belastungen erdacht
werden, als deren Folge der von der Bundesregierung ständig in
Aussicht gestellte wirtschaftliche Aufschwung jeden realen
Hintergrund verliert."
In einem Brief fordert der Zentralverband des Deutschen
Bäckerhandwerks die zuständige Ministerin Ulla Schmidt (SPD) auf,
ihren unsinnigen Vorschlag zurück zu ziehen. "Wir befürchten, dass
sich in Verbindung mit dem zwangsläufigen Liquiditätsabzug bei den
Betrieben ein zusätzlicher finanzieller und auch arbeitszeitlicher
Aufwand ergibt, der viele Betriebe darüber nachdenken lässt, warum in
diesem Land die Sicherung bestehender und Bereitstellung neuer
Arbeitsplätze mit immer neuen Behinderungen verbunden werden soll",
so Becker.
Hauptgeschäftsführer Dr. Eberhard Groebel warnt: "Sollte die
Regierung die vorgeschlagene Gesetzesänderung umsetzen, ist es den
Betrieben objektiv unmöglich, die gesetzliche Verpflichtung zu
erfüllen. Das widerspricht dem Rechtsstaatsprinzip, wonach der
Gesetzgeber nur solche Regelungen erlassen darf, die von den
Betroffenen auch tatsächlich erfüllt werden können."

Pressekontakt:

Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Andrea Knaden, Daniela Kinkel, Diana Kohzer
Telefon: 02224 / 77 04 - 32 u. -37
E-Mail: wg@baeckerhandwerk.de

Kirchberg Kommunikation
Telefon: 040 / 32 50 68 80
E-Mail: ak@kirchberg-kommunikation.de

Original-Content von: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V., übermittelt durch news aktuell

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