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Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

75 Prozent der öffentlichen Gebäude noch ohne Energieausweis
Rathäuser, Schulen & Co. müssen ab dem 1. Juli ihre Energiebilanz vorzeigen

Berlin (ots)

Ab dem 1. Juli 2009 muss in öffentlichen Gebäuden
mit Publikumsverkehr und über 1.000 Quadratmetern Nutzfläche ein 
Energieausweis deutlich sichtbar aushängen. Allerdings haben bisher 
noch 75 Prozent dieser Gebäude keinen Energieausweis vorzuzeigen. Das
ergab eine Umfrage der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) unter 
Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen als Eigentümern von 
Nichtwohngebäuden*. Die Aushangverpflichtung betrifft insgesamt ca. 
55.000 öffentliche Gebäude wie Rathäuser, Schulen, Kindergärten, 
Landratsämter oder Krankenhäuser.
"Die Umfrage hat gezeigt, bis zur Einführung des Energieausweises 
für Nichtwohngebäude haben die öffentlichen Eigentümer noch eine 
Menge zu tun", kommentierte Thomas Kwapich, Bereichsleiter bei der 
dena. "Für Bund, Länder und Kommunen ist der Energieausweis aber auch
eine große Chance. Denn er zeigt, wie es um die Energieeffizienz der 
einzelnen Gebäude steht und mit welchen Modernisierungsmaßnahmen die 
Energiekosten wirkungsvoll gesenkt werden können."
Von den Energieausweisen, die bisher für öffentliche Gebäude 
ausgestellt wurden, sind 40 Prozent bedarfsorientiert und 60 Prozent 
verbrauchsorientiert. Der Bedarfsausweis basiert auf einer 
technischen Analyse des Gebäudes durch einen Fachmann. Die Bewertung 
der Energieeffizienz eines Gebäudes ist darin unabhängig vom 
Nutzerverhalten. Dagegen basiert der Verbrauchsausweis auf den 
Energieverbrauchsabrechnungen aus den letzten drei Jahren.
"Die dena begrüßt den hohen Anteilen an bedarfsorientieren 
Energieausweisen", sagte Kwapich. "Der Bedarfsausweis bietet der 
öffentlichen Hand eine gründliche Analyse ihrer Gebäude und ist eine 
sehr gute Basis zum Einstieg in die Modernisierung." Auf die Frage, 
ob sie in den nächsten fünf Jahren eine umfangreiche energetische 
Modernisierung in ihren Nichtwohngebäuden planen, gaben 83 Prozent 
der befragten Eigentümer eine positive Antwort.
Ab dem 1. Juli 2009 gilt außerdem für alle Nichtwohngebäude, also 
auch für die in privater Hand: Bei Vermietung, Verkauf und 
Verpachtung ist der Energieausweis Pflicht. Der Eigentümer muss dem 
potenziellen Interessenten spätestens auf Nachfrage ein solches 
Dokument vorlegen. Für Wohngebäude wurde die Energieausweispflicht 
bereits am 1. Juli 2008 stufenweise eingeführt. Seit dem 1. Januar 
2009 benötigen alle Wohngebäude einen Energieausweis, wenn sie neu 
vermietet, verkauft oder verpachtet werden.
Hinweis für Redaktionen: Eine digitale Pressemappe mit 
detaillierten Hintergrundinformationen, Fotos und Grafiken zum 
Energieausweis für Nichtwohngebäude steht im Internet unter 
www.zukunft-haus.info/presse zur Verfügung. Abdruck frei, Quelle: 
dena.
* Die Umfrage wurde von der TNS Emnid Medien- und Sozialforschung 
GmbH im April und Mai 2009 durchgeführt. Befragt wurden insgesamt 300
öffentliche Eigentümer. Mehr zu den Ergebnissen der Umfrage im 
Internet unter www.zukunft-haus.info/presse.

Pressekontakt:

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Olga Kahre, Chausseestraße
128a, 10115 Berlin, Tel: +49 (0)30 72 61 65-769, Fax: +49 (0)30 72 61
65-699, E-Mail: kahre@dena.de, Internet: www.dena.de

Original-Content von: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), übermittelt durch news aktuell

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