Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Für mehr energetische Transparenz auf dem Immobilienmarkt
Mieterbund und geea fordern Energielabel für Immobilien in der EnEV 2013
Berlin (ots)
Der Deutsche Mieterbund (DMB) und die Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) plädieren dafür, mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) ein Energielabel im Energieausweis und in Immobilienanzeigen einzuführen. Das betonten beide Verbände in der heutigen Anhörung zur EnEV-Novelle, zu der das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) geladen hatten. Die bisherige Regelung im Referentenentwurf der EnEV sieht vor, dass der Energiekennwert in Immobilienanzeigen nur angezeigt werden muss, wenn ein Energieausweis bereits vorliegt. Wurde kein Energieausweis im Vorfeld ausgestellt, entfällt diese Pflicht.
"Sinnvoll ist eine Klasseneinteilung der Energiekennwerte in Immobilienanzeigen und im Energieausweis, analog zur weißen Ware. Ein vom Verbraucher gelerntes Klassenlabel sollte zukünftig in der EnEV verankert werden. Der Wert sollte im Vorfeld durch einen Energiebedarfsausweis ermittelt werden. Jede andere Regelung würde zu großer Verunsicherung am Markt führen, da es ohne ersichtlichen Grund manche Anzeigen mit und manche Anzeigen ohne ausgewiesenen Kennwert geben würde", forderte Lukas Siebenkotten, Direktor des DMB.
"Bei der Umsetzung der EnEV in punkto Qualitätssicherung von Energieausweisen muss ein möglichst einfaches und bundeseinheitliches Verfahren gefunden werden. Ein wirksames, flächendeckendes Vorgehen stärkt die Verlässlichkeit von Energieausweisen für den Verbraucher. Damit einhergehen sollte eine unbürokratische Registrierung und Überprüfung von Energieausweisen mit Stichprobenkontrollen. Hier bietet sich das Verfahren des 'Gütesiegels Energieausweis' der dena an", sagte Stephan Kohler, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) und Sprecher der Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea).
Die Energieeinsparverordnung definiert die energetischen Anforderungen an Wohn- und Nichtwohngebäude, die für rund 35 Prozent des Endenergieverbrauchs verantwortlich sind. Die EnEV ist die wesentliche rechtliche und planerische Grundlage im Bereich Energieeffizienz für alle Bauvorhaben (Bestandssanierungen und Neubauten). Bei der Gebäudesanierung greift ein Großteil der Anforderungen der EnEV erst, wenn der Eigentümer ohnehin eine Sanierung durchführt. In der EnEV werden Anforderungen in deutsches Recht umgesetzt, die aus der Neufassung der Europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) und der EU-Energieeffizienzrichtlinie resultieren.
Das vollständige geea-Positionspapier zur Novellierung der EnEV steht unter www.geea.info zur Verfügung.
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