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Sozialverband Deutschland (SoVD)

SoVD: Bremsmanöver der Union bei Arbeitslosengeld I und Zwangsverrentung führt zu Rechtsunsicherheit

Berlin (ots)

Zum heutigen Kabinettsbeschluss erklärt
SoVD-Präsident Adolf Bauer:
Es ist eine bittere Enttäuschung für die älteren Arbeitnehmer, 
dass die Regelungen zum längeren Arbeitslosengeld I und zur 
Zwangsverrentung nicht mehr in diesem Jahr verabschiedet werden.  Mit
dem von der SPD angestrebten Eilverfahren zum 7. SGB 
III-Änderungsgesetz wäre dies möglich gewesen. Die Blockadehaltung 
der Union führt zu Rechtsunsicherheit für ältere Arbeitslose. Es ist 
völlig unsicher, ob der Gesetzentwurf rückwirkend zum 1. Januar 2008 
in Kraft tritt. Unklar ist auch, wie bei einem rückwirkenden 
Inkrafttreten des Gesetzentwurfs zum 1. Januar 2008 Nachteile für 
ältere Arbeitslose vermieden werden können. Die Betroffenen haben ein
Recht auf Klarheit. Es ist unerträglich, dass Koalitionsquerelen auf 
dem Rücken der älteren Arbeitslosen ausgetragen werden.
Die Große Koalition hat wochenlang diskutiert und verhandelt, eine
beschleunigte Verabschiedung des Gesetzentwurfs wäre mehr als 
angebracht gewesen. Es ist ein Unding, dass der Bundestag eine 
Erhöhung der Abgeordneten-Diäten innerhalb von einer Woche beschließt
und dies bei einem Gesetzentwurf, der die Lage vieler älterer 
Arbeitslosen verbessert, nicht möglich ist.
Der Kompromiss der Großen Koalition, der eine Zwangsverrentung für
unter 63jährige Arbeitslosengeld II-Bezieher ausschließt, ist ein 
Teilerfolg für die Sozialverbände und Gewerkschaften. Der SoVD hat 
seit Oktober 2004 schon im Vorfeld der Verabschiedung der Hartz 
IV-Gesetze auf dieses Problem hingewiesen.
Aus Sicht des SoVD wäre eine gesetzliche Klarstellung notwendig 
gewesen, die eine Zwangsverrentung grundsätzlich ausschließt.
Erfreulich ist, dass die Große Koalition mit dem 7. SGB 
III-Änderungsgesetz endlich die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner an 
die Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro angleicht. Bislang lag die 
Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten und volle 
Erwerbsminderungsrenten bei 350 Euro. Dies führte dazu, dass Rentner 
selbst bei einer geringfügigen Überschreitung der zulässigen 
Hinzuverdienstgrenze einen unverhältnismäßig hohen Anteil ihrer Rente
zurückzahlen mussten. Für die Angleichung der Hinzuverdienstgrenzen 
hat sich der SoVD seit 2003 eingesetzt.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Pressekontakt:

Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

Original-Content von: Sozialverband Deutschland (SoVD), übermittelt durch news aktuell

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