Sozialverband Deutschland (SoVD)
SoVD: Bremsmanöver der Union bei Arbeitslosengeld I und Zwangsverrentung führt zu Rechtsunsicherheit
Berlin (ots)
Zum heutigen Kabinettsbeschluss erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:
Es ist eine bittere Enttäuschung für die älteren Arbeitnehmer, dass die Regelungen zum längeren Arbeitslosengeld I und zur Zwangsverrentung nicht mehr in diesem Jahr verabschiedet werden. Mit dem von der SPD angestrebten Eilverfahren zum 7. SGB III-Änderungsgesetz wäre dies möglich gewesen. Die Blockadehaltung der Union führt zu Rechtsunsicherheit für ältere Arbeitslose. Es ist völlig unsicher, ob der Gesetzentwurf rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft tritt. Unklar ist auch, wie bei einem rückwirkenden Inkrafttreten des Gesetzentwurfs zum 1. Januar 2008 Nachteile für ältere Arbeitslose vermieden werden können. Die Betroffenen haben ein Recht auf Klarheit. Es ist unerträglich, dass Koalitionsquerelen auf dem Rücken der älteren Arbeitslosen ausgetragen werden.
Die Große Koalition hat wochenlang diskutiert und verhandelt, eine beschleunigte Verabschiedung des Gesetzentwurfs wäre mehr als angebracht gewesen. Es ist ein Unding, dass der Bundestag eine Erhöhung der Abgeordneten-Diäten innerhalb von einer Woche beschließt und dies bei einem Gesetzentwurf, der die Lage vieler älterer Arbeitslosen verbessert, nicht möglich ist.
Der Kompromiss der Großen Koalition, der eine Zwangsverrentung für unter 63jährige Arbeitslosengeld II-Bezieher ausschließt, ist ein Teilerfolg für die Sozialverbände und Gewerkschaften. Der SoVD hat seit Oktober 2004 schon im Vorfeld der Verabschiedung der Hartz IV-Gesetze auf dieses Problem hingewiesen. Aus Sicht des SoVD wäre eine gesetzliche Klarstellung notwendig gewesen, die eine Zwangsverrentung grundsätzlich ausschließt.
Erfreulich ist, dass die Große Koalition mit dem 7. SGB III-Änderungsgesetz endlich die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner an die Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro angleicht. Bislang lag die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten und volle Erwerbsminderungsrenten bei 350 Euro. Dies führte dazu, dass Rentner selbst bei einer geringfügigen Überschreitung der zulässigen Hinzuverdienstgrenze einen unverhältnismäßig hohen Anteil ihrer Rente zurückzahlen mussten. Für die Angleichung der Hinzuverdienstgrenzen hat sich der SoVD seit 2003 eingesetzt.
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