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Sozialverband Deutschland (SoVD)

SoVD: Regelung zu Patientenverfügung stärkt die Rechte der Patienten

Berlin (ots)

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:
Der Deutsche Bundestag hat gestern eine Entscheidung zugunsten der
Patienten getroffen. Die Regelung zur Patientenverfügung stärkt das 
Selbstbestimmungsrecht der Patienten. Das schafft endlich 
Rechtssicherheit für Patienten, Angehörige und Ärzte. Die Bürgerinnen
und Bürger können jetzt sicher sein, dass ihre sorgfältig verfasste 
Patientenverfügung respektiert und beachtet wird.
Mit einer Patientenverfügung können Menschen ihren Willen zu 
bestimmten medizinischen Behandlungen schriftlich erklären. Die 
Patientenverfügung kommt dann zum Zuge, wenn sich der Patient nicht 
mehr äußern kann. Die beschlossene Regelung sieht vor, dass der 
schriftliche Wille des Patienten in jedem Stadium der Krankheit 
beachtet werden muss. Voraussetzung ist aber, dass der schriftlich 
festgelegte Wille auf die eingetretene Krankheitssituation anwendbar 
ist.
Bislang haben neun Millionen Bundesbürger eine Patientenverfügung 
verfasst. Es ist und bleibt aber der freien Entscheidung jedes 
Einzelnen überlassen, ob er eine Patientenverfügung schreibt. 
Insbesondere ältere Menschen dürfen nicht gegen ihren Willen dazu 
gedrängt werden, eine Patientenverfügung zu verfassen oder eine 
Vorsorgevollmacht auszustellen.
Es ist zudem dringend erforderlich, dass der flächendeckende 
Ausbau der palliativmedizinischen Versorgung jetzt entschieden 
vorangetrieben wird. Außerdem müssen Patienten, aber auch Ärzte, noch
stärker über die Möglichkeiten und den Zugang zu schmerzlindernder 
Medizin informiert werden.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Pressekontakt:

Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

Original-Content von: Sozialverband Deutschland (SoVD), übermittelt durch news aktuell

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