Sozialverband Deutschland (SoVD)
SoVD und VdK reichen Verfassungsbeschwerde gegen Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten von Landwirten ein
Berlin (ots)
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) und der Sozialverband VdK Deutschland wenden sich mit einer gemeinsamen Verfassungsbeschwerde gegen die Abschläge auf vorzeitige Erwerbsminderungsrenten in der Alterssicherung von Landwirten. Damit gehen beide Verbände erneut gegen die aus ihrer Sicht verfassungswidrigen Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten vor. Die Abschläge wurden mit dem Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit eingeführt, das am 1. Januar 2001 in Kraft getreten ist. Konkreter Anlass für die Verfassungsbeschwerde ist die gekürzte Erwerbsminderungsrente eines SoVD-Mitglieds. Die Rente des Betroffenen wurde um 10,8 Prozent gekürzt, weil er vor dem Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters eine Erwerbsminderungsrente zugesprochen bekam. Mit der Verfassungsklage soll nun ein höchstrichterliches Urteil erreicht werden (Az.:1 BvR 1262/10). "Die Abschläge auf vorzeitige Erwerbsminderungsrenten sind aus unserer Sicht schlichtweg systemwidrig, denn sie verstoßen gegen den durch die Verfassung garantierten Eigentumsschutz. Letztlich werden die Betroffenen dafür bestraft, dass sie wegen schwerer gesundheitlicher Einschränkung nicht mehr arbeiten können. Dies ist nicht hinnehmbar", erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer. VdK-Präsidentin Ulrike Mascher erklärte: "Die Erwerbsminderungsrente ist nicht vergleichbar mit der freien Entscheidung für eine vorgezogene Altersrente. Niemand will freiwillig wegen Krankheit oder Behinderung aus dem Berufsleben ausscheiden. Rentenniveausenkungen schlagen bei der Erwerbsminderungsrente genauso zu wie bei einer normalen Altersrente. Für Erwerbsgeminderte, die zudem kaum die Möglichkeit haben, für das Alter vorzusorgen, gibt es aber noch die Abschläge von über 10 Prozent oben drauf. Damit sinkt die Erwerbsminderungsrente auf Grundsicherungsniveau - Altersarmut ist vorprogrammiert." Die Verfassungsbeschwerde betrifft Erwerbsminderungsrentner in der Alterssicherung der Landwirte, die vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze für die reguläre Rente eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen.
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