Sozialverband Deutschland (SoVD)
SoVD für Stärkung der bürgerfreundlichen Sozialgerichtsbarkeit
Berlin (ots)
Zum 50jährigen Bestehen des Bundesssozialgerichts erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer: Seit ihrer Gründung im September 1953 haben sich die Sozialgerichte als besonders bürgerfreundlicher Zweig der Gerichtsbarkeit bewährt. Dies ist für die Bürgerinnen und Bürger umso wichtiger, als es bei Prozessen vor Sozialgerichten stets um existenzielle Fragen geht. Dazu zählen beispielsweise das gesamte Sozialversicherungsrecht und das Schwerbehindertenrecht. Vor den Sozialgerichten stehen sich naturgemäß zwei ungleiche Parteien gegenüber: Der Bürger, der sein Recht einklagen will, trifft auf die Juristen der Sozialversicherungen. Die Sozialgerichte haben hier die wichtige Aufgabe, Chancengleichheit herzustellen. Zu den bürgerfreundlichen Regelungen gehört, dass die Verfahrensregeln relativ einfach sind, keine Gebühren erhoben werden und es in den unteren Instanzen keine Pflicht gibt, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Zudem übernehmen die Sozialgerichte die Recherchen zur Klärung des strittigen Sachverhalts. Wir verfolgen daher mit Sorge die Debatte um Veränderungen der Sozialgerichtsbarkeit, die für die Bürgerinnen und Bürger einschneidende Veränderungen mit sich brächten. Die Pläne der Bundesregierung, an Sozialgerichten Gebühren zu erheben, lehnen wir entschieden ab. Denn dies würde für viele Kläger eine unvertretbar hohe Hürde bedeuten. Ebenso entschieden lehnen wir die Bundesratsinitiative zur Zusammenlegung von Verwaltungs- und Sozialgerichten ab. Dies ist der falsche Weg, um das Problem der unterschiedlichen Auslastung von Verwaltungs- und Sozialgerichten zu lösen. Die Sozialgerichte müssen vielmehr gestärkt werden, damit sie die zusätzliche Zuständigkeit für Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe bewältigen können. Die Sozialgerichte spielen für den sozialen Frieden in Deutschland eine herausragende Rolle. Gerade in Zeiten, in denen soziale Leistungen massiv gekürzt und eingeschränkt werden, schaffen die Sozialgerichte Vertrauen bei den Bürgern, weil sie strittige Rechtsansprüche klären. Wir setzen uns daher mit Nachdruck für die Eigenständigkeit der Sozialgerichte ein.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
ots-Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
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