Sozialverband Deutschland (SoVD)
Selbstbestimmungsrecht hat auch bei Patientenverfügung höchste Priorität
Berlin (ots)
SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt: Der Sozialverband Deutschland setzt sich für die gesetzliche Absicherung von Patientenverfügungen ein. Die gegenwärtige Rechtsunsicherheit bei der Anerkennung von Patientenverfügungen muss beendet werden. Für den SoVD hat das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten die höchste Priorität. Dies gilt auch bei Patientenverfügungen. Sie kommen zum Tragen, wenn der Patient den eigenen Willen nicht mehr äußern kann. Für diesen Fall kann festgelegt werden, welche medizinischen Maßnahmen erwünscht sind oder unterbleiben sollen. Dazu gehört auch der Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen. Wegen der Tragweite der Entscheidung ist es unbedingt notwendig, dass eine Patientenverfügung schriftlich niedergelegt wird. Auch bei einer Krankheit, die nicht unumkehrbar zum Tode führt, wie beispielsweise Wachkoma, muss der Patient das Recht haben, eine lebenserhaltende Behandlung in einer Patientenverfügung abzulehnen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Unabdingbar ist hierbei, dass der in der Patientenverfügung erklärte Wille mit der eingetretenen Situation vollständig übereinstimmt. Der in der Verfügung erklärte Wille muss klar erkennbar sein. Die Patientenverfügung sollte nicht älter als zwei Jahre sein. Es sollte auch bei der jetzigen Regelung bleiben, wonach vor dem Unterlassen lebenserhaltender Maßnahmen das Vormundschaftsgericht einzuschalten ist. Das Gericht prüft, ob alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Dieses Verfahren dient dem Schutz vor Missbrauch. Aktive Sterbehilfe lehnen wir entschieden ab. Eine Patientenverfügung, die dies zum Inhalt hätte, ist ungültig und muss es auch bleiben. Eine Patientenverfügung muss mit größter Sorgfalt geschrieben werden. Eine leicht verständliche Anleitung zum Verfassen einer individuellen Patientenverfügung ist die SoVD-Broschüre Patientenverfügung Nehmen Sie ihr Selbstbestimmungsrecht wahr!. Sie bietet Formulierungshilfen und regt zu einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Inhalt einer Patientenverfügung an. Die Broschüre kann unter www.sovd.de heruntergeladen werden oder gegen einen mit 85 Cent frankierten, adressierten DinA 4-Umschlag bestellt werden bei der SoVD-Bundesgeschäftsstelle, Abt. Versand, Stralauer Str. 63, 10179 Berlin.
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