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Sozialverband Deutschland (SoVD)

Selbstbestimmungsrecht hat auch bei Patientenverfügung höchste Priorität

Berlin (ots)

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt: Der
Sozialverband Deutschland setzt sich für die gesetzliche Absicherung
von Patientenverfügungen ein. Die gegenwärtige Rechtsunsicherheit bei
der Anerkennung von Patientenverfügungen muss beendet werden. Für den
SoVD hat das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten
die höchste Priorität. Dies gilt auch bei Patientenverfügungen. Sie
kommen zum Tragen, wenn der Patient den eigenen Willen nicht mehr
äußern kann. Für diesen Fall kann festgelegt werden, welche
medizinischen Maßnahmen erwünscht sind oder unterbleiben sollen. Dazu
gehört auch der Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen. Wegen der
Tragweite der Entscheidung ist es unbedingt notwendig, dass eine
Patientenverfügung schriftlich niedergelegt wird. Auch bei einer
Krankheit, die nicht unumkehrbar zum Tode führt, wie beispielsweise
Wachkoma, muss der Patient das Recht haben, eine lebenserhaltende
Behandlung in einer Patientenverfügung abzulehnen, wenn bestimmte
Voraussetzungen erfüllt sind. Unabdingbar ist hierbei, dass der in
der Patientenverfügung erklärte Wille mit der eingetretenen Situation
vollständig übereinstimmt. Der in der Verfügung erklärte Wille muss
klar erkennbar sein. Die Patientenverfügung sollte nicht älter als
zwei Jahre sein. Es sollte auch bei der jetzigen Regelung bleiben,
wonach vor dem Unterlassen lebenserhaltender Maßnahmen das
Vormundschaftsgericht einzuschalten ist. Das Gericht prüft, ob alle
formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Dieses Verfahren dient dem
Schutz vor Missbrauch. Aktive Sterbehilfe lehnen wir entschieden ab.
Eine Patientenverfügung, die dies zum Inhalt hätte, ist ungültig und
muss es auch bleiben. Eine Patientenverfügung muss mit größter
Sorgfalt geschrieben werden. Eine leicht verständliche Anleitung zum
Verfassen einer individuellen Patientenverfügung ist die
SoVD-Broschüre „Patientenverfügung – Nehmen Sie ihr
Selbstbestimmungsrecht wahr!“. Sie bietet Formulierungshilfen und
regt zu einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Inhalt einer
Patientenverfügung an. Die Broschüre kann unter www.sovd.de
heruntergeladen werden oder gegen einen mit 85 Cent frankierten,
adressierten DinA 4-Umschlag bestellt werden bei der
SoVD-Bundesgeschäftsstelle, Abt. Versand, Stralauer Str. 63, 10179
Berlin.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Kontakt:

Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

Original-Content von: Sozialverband Deutschland (SoVD), übermittelt durch news aktuell

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