Sozialverband Deutschland (SoVD)
SoVD legt Entwurf für ein Pflegezeitgesetz vor
Berlin (ots)
SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:
Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, tragen Angehörige eine große Verantwortung: es muss schnell entschieden werden, wie der Pflegebedürftige gut versorgt werden kann. Das ist gerade für berufstätige Angehörige, die womöglich weit entfernt leben, eine schwierige Situation.
Die Lösung ist ein Anspruch auf eine berufliche Auszeit oder eine vorübergehende Verringerung der Arbeitszeit. Der Sozialverband Deutschland fordert daher die Einführung eines Pflegezeitgesetzes. Ziel ist, für Angehörige von Pflegebedürftigen einen rechtlichen Anspruch auf eine befristete, unbezahlte Freistellung von der Arbeit zu schaffen. Der vom SoVD erarbeitete Gesetzentwurf sieht vor, dass Arbeitnehmer bis zu sechs Monate unbezahlt freigestellt werden können. Eine einmalige Verlängerung für höchstens weitere sechs Monate ist möglich.
Die Pflegezeit kann bei einem Pflege- oder Krankheitsfall in Anspruch genommen werden. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit muss dabei weiter gefasst werden als die enge Definition von Pflegebedürftigkeit in der Pflegeversicherung. Die Pflegezeit kann zur Pflege oder zur Organisation einer professionellen Pflege genutzt werden, aber auch zur Sterbebegleitung. Für Angehörige, die die Pflege übernehmen oder diese organisieren, wird der Arbeitsplatz gesichert. Sie erhalten ein Rückkehrrecht auf den gleichen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Von der Pflegezeit profitieren auch die Arbeitgeber: Einer Überlastung von Mitarbeitern durch Pflege und Beruf wird vorgebeugt und es besteht Planungssicherheit.
Die Einführung einer Pflegezeit wäre ein wichtiger Beitrag zu einer besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Wir werden in Gesprächen insbesondere mit Vertretern der Großen Koalition für dieses Konzept werben und uns für seine Umsetzung stark machen.
Den 19seitigen Gesetzentwurf können Sie unter www.sovd.de abrufen.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
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