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Sozialverband Deutschland (SoVD)

SoVD: Aus der UN-Konvention für behinderte Menschen ergibt sich auch Handlungsbedarf für Deutschland

Berlin (ots)

Anlässlich der Europäischen Konferenz zur
Integration behinderter Menschen, die heute in Berlin beginnt, 
erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:
Die UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen 
ist ein großer Fortschritt für behinderte Menschen weltweit. Aus der 
UN-Konvention ergibt sich aber auch Handlungsbedarf für die 
Behindertenpolitik in Deutschland.
Die UN-Menschenrechtskonvention verpflichtet  zu einer umfassenden
Gleichstellung und Teilhabe behinderter Menschen an allen Bereichen 
der Gesellschaft. Entscheidend ist hierbei der Abbau von Barrieren. 
Die UN-Konvention geht in einer Vielzahl von Punkten über die 
Behindertengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder hinaus.
Die Behindertengleichstellungsgesetze verpflichten Bund und Länder
in der Regel zu Barrierefreiheit bei Neu- und Umbauten von Gebäuden. 
Artikel 9 der UN-Konvention verpflichtet darüber hinaus zur Umsetzung
der Barrierefreiheit bei allen öffentlich zugänglichen Einrichtungen,
Behörden und Diensten. Dazu zählen Gebäude, Straßen, Schulen, 
Wohnhäuser, Arbeitsstätten, medizinische Einrichtungen sowie 
Informations- und Kommunikationsdienste.
Die UN-Konvention enthält einen klaren Handlungsauftrag zur Umsetzung
einer umfassenden Barrierefreiheit in Deutschland. Das bedeutet zum 
Beispiel: Jedes Rathaus und jede Schule in Deutschland müssen 
barrierefrei werden! Behördenbescheide und Informationen müssen für 
jeden verständlich sein!
Handlungsbedarf besteht auch bei der Barrierefreiheit bei Wahlen. 
Derzeit ist der barrierefreie Zugang zu Wahllokalen in Deutschland 
eine "Soll-Regelung". Die UN-Konvention verpflichtet die Staaten 
dazu, das gesamte Wahlverfahren und die Materialien barrierefrei und 
leicht verständlich zu gestalten. Sie verpflichtet also auch zum 
barrierefreien Zugang zu Wahllokalen.
Die UN-Konvention stärkt die Menschenrechte behinderter Frauen. 
Sie verpflichtet die Staaten dazu, den Belangen behinderter Frauen 
insbesondere bei behindertenpolitischen Maßnahmen Rechnung zu tragen.
Dies muss auch in den Behindertengleichstellungsgesetzen verankert 
werden.
Die UN-Konvention setzt für Deutschland neue Impulse, seine 
teilhabeorientierte Politik konsequent fortzusetzen. Der SoVD fordert
die Bundesregierung und die Bundesländer auf, die Ratifizierung der 
UN-Konvention zügig voranzubringen.
Die UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen ist 
am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten 
Nationen verabschiedet worden. Der Ratifizierungsprozess hat am 30. 
März 2007 begonnen. Seitdem haben 96 Staaten die Konvention 
unterzeichnet, darunter auch Deutschland und die EU.
Mit der Unterzeichnung hat Deutschland den Ratifizierungsprozess, 
d.h. die Anerkennung der Konvention eingeleitet. Deutschland muss nun
ein Zustimmungsgesetz erlassen. Hierbei ist auch der Bundesrat zu 
beteiligen. Die UN-Konvention tritt in Kraft, wenn sie von 20 Staaten
ratifiziert wurde.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Pressekontakt:

Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

Original-Content von: Sozialverband Deutschland (SoVD), übermittelt durch news aktuell

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