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Handelsverband Deutschland (HDE)

Zwangspfand: Massenklage eingereicht

Berlin (ots)

Fristgerecht ist heute die Sammelklage von
Unternehmen gegen das Zwangspfand auf Einwegflaschen, Dosen,
Getränkekartons und Trinkbecher beim Verwaltungsgericht Berlin
eingereicht worden. Initiiert wurde sie vom Hauptverband des
Deutschen Einzelhandels (HDE) und von der Handelsvereinigung für
Marktwirtschaft (HfM). Dazu erklärte heute in Berlin der
Hauptgeschäftsführer des HDE, Holger Wenzel:
Der Proteststurm gegen das Zwangspfand auf
Einweggetränkeverpackungen schwillt weiter an. Allein 7.436
Unternehmen sind innerhalb von zwei Wochen der größten Sammelklage
von Unternehmen in der deutschen Geschichte beigetreten. Damit
übertrifft die Massenklage gegen das Zwangspfand auch die höchsten
Erwartungen. Die klagenden Lebensmittelhändler, Supermärkte,
Getränkehändler, Kioske, Bäcker, Imbissbetriebe, Tankstellen und
Getränkehersteller sind repräsentativ für den Handel und die
betroffene mittelständische Wirtschaft. Sie vertreiben Getränke in
rund 50.000 Geschäften und Verkaufsstellen und beschäftigen etwa
700.000 Mitarbeiter. Sie haben einen Anteil von 80 Prozent am
gesamten deutschen Getränkemarkt. Gut die Hälfte der klagenden
Unternehmen setzt im Jahr bis zu 100.000 Euro mit Getränken in
Einwegverpackungen um, die von der Pfandpflicht betroffen wären. Der
Rest der Betriebe beziffert seinen Umsatz in diesem Bereich von
100.000 bis weit über zehn Millionen Euro.
Der allergrößte Teil der mittelständischen Unternehmen ist strikt
gegen das Zwangspfand, das gerade die kleinen Geschäfte erheblich
benachteiligen und belasten würde. Ein übergeordnetes
Gemeinwohlinteresse kann daher zur Begründung des sofortigen Vollzugs
der Pfandpflicht nicht angeführt werden. Dies um so weniger, da das
Zwangspfand auch der Umwelt mehr schaden als nutzen würde. Angesichts
der überwältigenden Zahl der klagenden Unternehmen erwartet der
Handel, dass erst der Ausgang des Gerichtsverfahrens abgewartet wird,
bevor über das Zwangspfand entschieden wird. Das entspräche auch der
guten rechtsstaatlichen Praxis. Der Aufbau eines Rücknahmesystems
würde 1,4 Milliarden Euro kosten, die unwiderbringlich verloren
wären, wenn das Verwaltungsgericht im Sinne der Kläger entscheidet.
+alle Infos unter www.einzelhandel.de+
HDE Hauptverband des Deutschen Einzelhandels
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
Pressesprecher:
Hubertus Pellengahr
Telefon 030/72 62 50-65/66
Telefax 030/72 62 50-69
http://www.einzelhandel.de
e-mail:  hde@einzelhandel.de

Original-Content von: Handelsverband Deutschland (HDE), übermittelt durch news aktuell

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