ADV Deutsche Verkehrsflughäfen
Gesetzentwurf zur Luftsicherheit für Flughäfen nicht akzeptabel
Berlin/Stuttgart (ots)
Das im Bundestag heute beratene Gesetz zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben findet bisher nur im Hinblick auf die Gefahrenabwehr für zivile Flugzeuge öffentliche Beachtung. Es enthält jedoch Neuregelungen, die über das geltende Recht weit hinaus gehen und für die Flughäfen sowie den Luftverkehr insgesamt weitreichende Folgen hätten.
Aus Sicht der ADV (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen) ist es nicht akzeptabel, dass Verantwortlichkeiten für die Sicherheit im Luftverkehr auf die Flughäfen verlagert werden und diese insoweit auch die Kosten der Terrorismusbekämpfung tragen sollen.
So handelt es sich bei der Durchsuchung von Personal, das in ausgewiesenen Sicherheitsbereichen tätig wird, um eine hoheitliche Aufgabe, zu der nicht die Flughäfen verpflichtet werden können. Die Position der ADV, dass das Gewaltmonopol des Staates hier nicht aufgeweicht werden darf, wird durch ein fundiertes verfassungsrechtliches Gutachten bestätigt.
Eine Verpflichtung der Flughäfen, die Kosten für Sicherheitsvorkehrungen gegen Angriffe zu tragen, die letztlich auf den Staat und nicht auf das Flughafenunternehmen zielen, würde zu starken Wettbewerbsverzerrungen im europäischen Luftverkehr führen. Andere EU-Mitgliedstaaten wie auch die USA unterstützen höhere Anforderungen an Sicherheitsstandards der Flughäfen mit erheblichen Zuwendungen. So investieren die USA 500 Millionen US Dollar in die Sicherheit ihrer Airports.
Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus die Teilung der Aufgaben der Luftaufsicht vor. Die Betriebssicherheit bliebe Ländersache, die äußere Sicherheit würde zur Bundesaufgabe. Diese Aufteilung würde die Effizienz der Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs schwächen, indem Schnittstellenprobleme, die es gerade in Notsituationen nicht geben darf, provoziert werden.
Bernd Nierobisch, Geschäftsführer der ADV: "Zu meiner großen Sorge sind unsere konkreten Vorschläge zu den notwendigen Änderungen von den beteiligten Ressorts nicht berücksichtigt worden. Die ADV hofft, dass der Deutsche Bundestag bei seinen Beratungen des Entwurfs diese Vorschläge für ein tragfähiges Luftsicherheitsgesetz aufgreifen wird."
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