Lausitzer Rundschau: Hartz IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts Zurück auf Start
Cottbus (ots)
Die Arbeitsgemeinschaften aus Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (Arge) sind die Missgeburt eines politischen Kompromisses. Sie waren 2003 das Ergebnis des Vermittlungsverfahrens zwischen der rot-grünen Bundesregierung und der schwarzen Bundesratsmehrheit und gaben einen Vorgeschmack auf die spätere Große Koalition. Der Ausgangspunkt war die Zusammenlegung zweier Gruppen von Langzeitarbeitslosen: Der Millionen Sozialhilfeempfänger, die bis dahin von den Kommunen mehr verwaltet als betreut wurden, mit den Millionen von Arbeitslosenhilfebeziehern, die von der Bundesagentur ebenfalls mehr verwaltet als betreut wurden. Nun, mit dem neuen Arbeitslosengeld II sollten sie beide wieder aktiviert werden. Nur, von wem? Es gab zwei Möglichkeiten: Entweder die Kommunen, wo letztlich die Arbeitsplätze sind, erledigen die Aufgabe und bekommen dafür Geld und Personal vom Bund. Oder die Arbeitsagentur erledigt sie und bekommt Geld und Personal von den Kommunen. Der Bund wollte nicht nachgeben, die Länder auch nicht. Der Satz "Bei Gefahr und größter Not, bringt der Mittelweg den Tod" war den Beteiligten bekannt, trotzdem wählten sie die schlechteste Lösung: Sie vermischten beide Institutionen zu einer neuen. Den Argen. Dieser Murks hat den Großteil der Startprobleme des Arbeitslosengeldes II, einen hohen Verwaltungsaufwand und noch mehr Kosten verursacht. Bis heute. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber nun zurück- geschickt auf Start. Die Große Koalition hat unversehens wieder eine große Aufgabe bekommen. Selbst verschuldet.
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