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Lausitzer Rundschau: Hartz IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts Zurück auf Start

Cottbus (ots)

Die Arbeitsgemeinschaften aus Kommunen und
Bundesagentur für Arbeit (Arge) sind die Missgeburt eines politischen
Kompromisses. Sie waren 2003 das Ergebnis des Vermittlungsverfahrens 
zwischen der rot-grünen Bundesregierung und der schwarzen 
Bundesratsmehrheit und gaben einen Vorgeschmack auf die spätere Große
Koalition. Der Ausgangspunkt war die Zusammenlegung zweier Gruppen 
von Langzeitarbeitslosen: Der Millionen Sozialhilfeempfänger, die bis
dahin von den Kommunen mehr verwaltet als betreut wurden, mit den 
Millionen von Arbeitslosenhilfebeziehern, die von der Bundesagentur 
ebenfalls mehr verwaltet als betreut wurden. Nun, mit dem neuen 
Arbeitslosengeld II sollten sie beide wieder aktiviert werden. Nur, 
von wem?
Es gab zwei Möglichkeiten: Entweder die Kommunen, wo letztlich die 
Arbeitsplätze sind, erledigen die Aufgabe und bekommen dafür Geld und
Personal vom Bund. Oder die Arbeitsagentur erledigt sie und bekommt 
Geld und Personal von den Kommunen. Der Bund wollte nicht nachgeben, 
die Länder auch nicht. Der Satz "Bei Gefahr und größter Not, bringt 
der Mittelweg den Tod" war den Beteiligten bekannt, trotzdem wählten 
sie die schlechteste Lösung: Sie vermischten beide Institutionen zu 
einer neuen. Den Argen. Dieser Murks hat den Großteil der 
Startprobleme des Arbeitslosengeldes II, einen hohen 
Verwaltungsaufwand und noch mehr Kosten verursacht. Bis heute. Das 
Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber nun zurück- geschickt 
auf Start. Die Große Koalition hat unversehens wieder eine große 
Aufgabe bekommen. Selbst verschuldet.

Pressekontakt:

Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
lr@lr-online.de

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