Lausitzer Rundschau: Ein hohes Gut Enge Grenzen für den Einsatz von Wahlcomputern
Cottbus (ots)
Freie, gleiche, geheime Wahlen sind der Kern jeder Demokratie. Das Grundgesetz hat deshalb dafür strenge Regeln erlassen. Jeder Wahlberechtigte muss die Möglichkeit haben, frei von jedem Druck und jeder Kontrolle sein Votum abzugeben. Und die Bürger müssen nicht nur vertrauen, sondern selbst kontrollieren können, dass ihre abgegebenen Stimmen korrekt gezählt werden. Bei der Abstimmung per Wahlschein ist das kein Problem. Wenn die sichere Aufbewahrung der Zettel garantiert ist, kann beliebig oft nachgezählt werden, um jeden Zweifel an den Ergebnissen der Abstimmung auszuräumen. Mit dem Einzug von Computern in die Wahllokale hat sich das verändert. Ein Datensatz auf einem Speicherchip ist eben doch etwas anderes als ein Stapel Papier mit angekreuzten Kreisen. Kritiker der schönen neuen Wahl-Welt per Bildschirmklick waren deshalb keine Spielverderber, sondern berechtigte Mahner. Auch der Cottbuser, dessen Klage jetzt nach zwei Jahren vor dem Cottbuser Verwaltungsgericht verhandelt wurde, gehört dazu. Die politische Spannung war allerdings zu diesem Zeitpunkt aus dem Verfahren raus, denn inzwischen hatte das Bundesverfassungsgericht über den Wahlcomputereinsatz bundesweit befunden. Das Cottbuser Verwaltungsgericht konnte jetzt nur noch mal deutlich machen: Was für die Bundeswahl gilt, muss auch bei Landes- und Kommunalwahlen berücksichtigt werden. Deshalb wird es Urnengänge mit der bisher eingesetzten Rechnertechnik auch in Brandenburg nicht mehr geben. Das Vertrauen auf das reibungslose Funktionieren einer Maschine ersetzt keine demokratische Kontrolle durch die Öffentlichkeit. Moderne Technik ist damit jedoch nicht auf alle Zeit aus den Wahllokalen verbannt. Wenn Fachleute die verfassungsrechtlichen Lücken schließen, kann irgendwann doch wieder per Bildschirmklick votiert werden. Denn die Vorteile der Computerabstimmung liegen auch auf der Hand: weniger Wahlhelfer, schnellere Ergebnisse. Wer das will, muss jedoch die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für den Urnengang in jedem Detail einhalten. Für Glauben und Vermuten ist dabei kein Platz. Dazu sind freie, gleiche, geheime Wahlen in einer Demokratie ein zu hohes Gut.
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