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Lausitzer Rundschau: Kein gutes Zeugnis Karlsruhe und die Anti-Terror-Datei

Cottbus (ots)

Es ist eine Gratwanderung. Wollen Ermittler Zusammenhänge und Netzwerke erkennen, Abläufe rekonstruieren und damit Gefahren eindämmen, müssen sie in der Lage sein, das Beziehungsgeflecht eines Verdächtigen zu durchleuchten. Und dafür müssen sie zwangsläufig auch die Erkenntnisse untereinander austauschen dürfen. Sonst nutzen meist die ganzen Einzelhinweise nichts. Was geschehen kann, wenn das nicht passiert, zeigt die jahrelang ungeklärt gebliebene Mordserie des Neonazi-Trios NSU. Zugleich kann der Kampf gegen den Terrorismus kein Freibrief für behördlichen Aktionismus sein. Das darf nicht vergessen werden, wenn der Staat sich daran macht, Freiheit für mehr Sicherheit einzuschränken. Die Erlaubnis von Maßnahmen, die die Grundrechte der Bürger betreffen, muss sorgsam abgewogen und rechtlich einwandfrei gefasst werden. Daran hat es die Politik bei der Anti-Terror-Datei missen lassen - wieder einmal. So ist zumindest das gestrige Karlsruher Urteil in seinem wesentlichen Teil zu bewerten. Innenminister Friedrich sollte sich deshalb etwas leiser darüber freuen, dass das Verfassungsgericht die Datei im Grundsatz gebilligt hat. Er muss jetzt trotzdem noch mal kräftig Hand an die Details der Datensammlung anlegen. Außerdem ist mit dem aktuellen Urteil inzwischen nahezu jedes Sicherheitsgesetz der vergangenen Jahre von Karlsruhe beanstandet worden. Das ist kein gutes Zeugnis, das die Richter rechts- und auch sicherheitspolitisch den Regierenden da ausgestellt haben. Im Schlepptau der Entscheidung muss der Innenminister zudem Korrekturen bei der neuen Rechtsextremismus-Datei vornehmen. Auch sie ist ja ähnlich lax nach dem Vorbild der Anti-Terror-Datei gestrickt worden. Das ist gut so.

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