Lausitzer Rundschau: Grenze zur Blauäugigkeit Zum NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Cottbus (ots)
Das Karlsruher Urteil zur NPD ist ein herber Rückschlag. Die Richter haben es aus grundsätzlichen Erwägungen erneut abgelehnt, die Auflösung der Partei zu verfügen. Die Rechtsradikalen werden sich nun ermuntert fühlen. Die NPD sei nicht stark genug, um den Rechtsstaat kaputt zu machen, lautet die Begründung. Einmal mehr zeigt sich: Rechtsstaaten lassen sich sehr lange verhöhnen, ehe sie wehrhaft werden. Die Grenze zur Blauäugigkeit ist nah. In manchen Orten Ostdeutschlands wird man es ganz anders empfinden als aus der Perspektive von Karlsruhe. Bei der NPD ist der Bezug zu Hitler kein unzulässiger Vergleich: Auch der wurde demokratisch gewählt, um sich dann aller Regeln der Demokratie und Menschenrechte sofort zu entledigen. Immerhin hat das Verfassungsgericht, das ist das einzig Positive, festgestellt, dass die NPD tatsächlich die Werte des Grundgesetzes bekämpft. Und deshalb hat es die staatlichen Instanzen in Nebensätzen ermuntert, antidemokratische Aktivitäten dieser Neonazis, ob es Einschüchterungen sind oder die Nutzung verfassungsfeindlicher Symbole, mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu verfolgen. Sogar eine gesetzliche Regelung zum Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung stellt das Gericht anheim. Damit sind zwei Instanzen am Zuge, die sich dem Verfahren nicht anschließen wollten: Bundestag und Bundesregierung. Sie wollten sich nicht zum zweiten Mal eine blutige Nase in Karlsruhe holen und haben den Verbotsantrag, dieses wichtige Signal staatlichen Widerstands gegen die Rechtsextremen, den Ländern überlassen. Das war feige. Nun möchte man vom Bund sehen, dass die NPD vom Verfassungsschutz umso schärfer überwacht wird, nun möchte man erleben, dass Initiativen, die lokal gegen sie aufstehen, vom Bund ausreichend und unbürokratisch gefördert werden, nun möchte man wissen, dass die Bundespolizei einschreitet, wenn lokale Polizeibehörden Hassdemonstrationen nicht unterbinden, nun möchte man koordinierte Aktivitäten gegen die rechte Hetze im Netz registrieren. Deutschland darf sich von Leuten, die "Gas geben" wollen, brennende Flüchtlingsheime bejubeln und Bürgermeister bedrohen, nicht auf der Nase herumtanzen lassen. Das Urteil setzt erneut hohe Hürden für Partei- und Organisationsverbote und präzisiert sie. Das muss man akzeptieren. Umso mehr muss sich der Staat aber unterhalb dieser Hürden wehrhaft zeigen, ehe es zu spät ist. Das gilt nicht nur für die Nazis, es gilt auch für Salafisten und andere Menschenfeinde. Unsere Demokratie muss gegenüber allen ihren Herausforderern liberal und rechtsstaatlich bleiben, sagt Karlsruhe im Kern. So schwer es auch fällt. Ja, liberal und rechtsstaatlich schon. Aber nicht doof.
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