Lausitzer Rundschau: Lausitzer Rundschau zur Sicherheitsverwahrung: Gefährliche Gratwanderung
Cottbus (ots)
Das in großer Eile 2004 erlassene Gesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung soll die Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern schützen. Besonders dann, wenn nach einer Verurteilung deutlich wird, dass jemand die Haftanstalt nach Strafverbüßung verlässt, der mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder zum brutalen Vergewaltiger oder Totschläger wird. Nach gut einem Jahr Praxis zeigt das Gesetz seine Schwachstellen. Der Fall des mehrfach vorbestraften Cottbusers, der jetzt wieder auf freiem Fuß ist, macht das deutlich. Nach den Buchstaben des Gesetzes ist seine Freilassung nicht zu beanstanden. Dass ein Hamburger Gericht seine Möglichkeiten nicht nutzte, darf dem Betroffenen nicht erneut angelastet werden. Schließlich geht es um den wohl schwer wiegendsten Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines Menschen: ihn auf unbestimmte Zeit einzusperren. Auf der anderen Seite stehen mehrere Gutachter, die diesen Menschen als äußerst gefährlich eingeschätzt haben und die es für sehr wahrscheinlich halten, dass er erneut zum brutalen Vergewaltiger wird. Gerade solche Straftäter sollten jedoch, so der damalige politische Wille, durch das Gesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung unter Verschluss gehalten werden. In Bernau hat vor drei Wochen ein vorbestrafter Sexualtäter zwei Kinder missbraucht. Ihm hatten Gutachter eine falsche positive Prognose ausgestellt. Im Fall des jetzt freien Cottbusers warnen die Gutachter eindringlich, aber es gibt keine juristische Möglichkeit, diese Warnung konsequent zu beherzigen. Auflagen, mögen sie noch so streng sein, sind dabei nur zweite Wahl. Vielleicht ist es nach eineinhalb Jahren an der Zeit, zu überprüfen, ob das Gesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung wirklich das bringt, was gewollt ist. Wenn nicht, muss es nachgebessert werden.
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