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Lausitzer Rundschau: Karlsruhe verwirft heimliche Gentests Klarheit für die Väter

Cottbus (ots)

Bin ich hintergangen worden? Ist das wirklich mein
Kind? Solche Fragen werden nicht nur in billigen Talkshows gestellt. 
Auch jenseits der reißerischen Verpackung wollen zweifelnde Väter 
wissen, woran sie sind. Formaljuristisch willigen sie mit dem 
Trauschein automatisch auch in die Vaterschaft ein. Daran wird sich 
kaum jemand stören, solange die Partner miteinander glücklich sind. 
Nur scheint im Leben leider nicht immer nur die Sonne. Keimt beim 
permanenten Streit auch noch der Verdacht, im familiären Nest liege 
ein Kuckuckskind, ist der Frieden nur noch schwer zu retten. Sich 
wenigstens darüber Klarheit verschaffen zu wollen, liegt also in der 
Natur der Sache. Doch genau an dieser Stelle hat der deutsche 
Rechtsstaat hohe Hürden aufgestellt. Ohne ausdrückliches 
Einverständnis der Mutter darf der Mann keine Gewissheit über seine 
biologische Vaterschaft erlangen. Zehntausende Männer lassen sich und
die Kinder deshalb heimlich darauf testen. Nur ist die Erkenntnis im 
Grunde genommen wertlos, weil sie vor keinem deutschen Gericht 
Bestand hat.
 Diese Rechtspraxis haben nun auch die Karlsruher Richter in letzter 
Instanz bestätigt. Der eigentliche Wert ihres Urteils besteht 
freilich darin, es nicht dabei zu belassen. Vielmehr sollen die 
heimlichen Tests künftig überflüssig werden. Dazu haben die Richter 
dem Gesetzgeber aufgetragen, die hohen Hürden für den Mann zur 
legalen Klärung der Vaterschaft deutlich niedriger zu legen. Bislang 
war es so, dass das Recht des Mannes auf Gewissheit über seine 
biologische Vaterschaft hinter dem Persönlichkeitsrecht des Kindes 
auf informelle Selbstbestimmung zurück stehen musste. Viele mochten 
dabei schon immer den Kopf geschüttelt haben, denn die Hoheit des 
Kindes über seine genetischen Daten ist eher etwas für akademische 
Diskussionen. Dagegen lehrt die praktische Erfahrung, dass Mütter ihr
Einverständnis zum Vaterschaftest nicht selten deshalb verweigern, 
weil sie um den Verlust eventueller Unterhaltsansprüche fürchten 
müssen. Überdies wäre zu fragen, ob das Kind nicht auch einen 
Informationsanspruch darauf hat, wer sein biologischer Vater ist. 
Genau diesem Rechtsempfinden haben die Karlsruher Juristen nun 
Vorfahrt eingeräumt.
 Künftig dürften Streitigkeiten zur Vaterschaft deshalb wohl weniger 
über die Gerichte ausgetragen werden. Weiß doch die Frau von 
vornherein, dass der Mann vergleichsweise problemlos einen Gentest 
erwirken kann. Und noch etwas macht das Urteil deutlich: Anders als 
bisher soll eine erwiesene Nicht-Vaterschaft keinen Einfluss auf die 
juristische Position des Partners zum Kind haben. Heute kann dem Mann
bei erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung jeglicher Kontakt zum Kind 
verwehrt werden. Auch das wird den Interessen vieler Väter und Kinder
nicht gerecht. Wie sich die verfassungsrichterliche Klarheit auf 
kriselnde Beziehungen auswirkt, ist freilich nicht Sache der 
Juristen. Damit müssen die Partner selbst zu recht kommen.

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Fax: 0355/481247
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