Lausitzer Rundschau: Karlsruhe verwirft heimliche Gentests Klarheit für die Väter
Cottbus (ots)
Bin ich hintergangen worden? Ist das wirklich mein Kind? Solche Fragen werden nicht nur in billigen Talkshows gestellt. Auch jenseits der reißerischen Verpackung wollen zweifelnde Väter wissen, woran sie sind. Formaljuristisch willigen sie mit dem Trauschein automatisch auch in die Vaterschaft ein. Daran wird sich kaum jemand stören, solange die Partner miteinander glücklich sind. Nur scheint im Leben leider nicht immer nur die Sonne. Keimt beim permanenten Streit auch noch der Verdacht, im familiären Nest liege ein Kuckuckskind, ist der Frieden nur noch schwer zu retten. Sich wenigstens darüber Klarheit verschaffen zu wollen, liegt also in der Natur der Sache. Doch genau an dieser Stelle hat der deutsche Rechtsstaat hohe Hürden aufgestellt. Ohne ausdrückliches Einverständnis der Mutter darf der Mann keine Gewissheit über seine biologische Vaterschaft erlangen. Zehntausende Männer lassen sich und die Kinder deshalb heimlich darauf testen. Nur ist die Erkenntnis im Grunde genommen wertlos, weil sie vor keinem deutschen Gericht Bestand hat. Diese Rechtspraxis haben nun auch die Karlsruher Richter in letzter Instanz bestätigt. Der eigentliche Wert ihres Urteils besteht freilich darin, es nicht dabei zu belassen. Vielmehr sollen die heimlichen Tests künftig überflüssig werden. Dazu haben die Richter dem Gesetzgeber aufgetragen, die hohen Hürden für den Mann zur legalen Klärung der Vaterschaft deutlich niedriger zu legen. Bislang war es so, dass das Recht des Mannes auf Gewissheit über seine biologische Vaterschaft hinter dem Persönlichkeitsrecht des Kindes auf informelle Selbstbestimmung zurück stehen musste. Viele mochten dabei schon immer den Kopf geschüttelt haben, denn die Hoheit des Kindes über seine genetischen Daten ist eher etwas für akademische Diskussionen. Dagegen lehrt die praktische Erfahrung, dass Mütter ihr Einverständnis zum Vaterschaftest nicht selten deshalb verweigern, weil sie um den Verlust eventueller Unterhaltsansprüche fürchten müssen. Überdies wäre zu fragen, ob das Kind nicht auch einen Informationsanspruch darauf hat, wer sein biologischer Vater ist. Genau diesem Rechtsempfinden haben die Karlsruher Juristen nun Vorfahrt eingeräumt. Künftig dürften Streitigkeiten zur Vaterschaft deshalb wohl weniger über die Gerichte ausgetragen werden. Weiß doch die Frau von vornherein, dass der Mann vergleichsweise problemlos einen Gentest erwirken kann. Und noch etwas macht das Urteil deutlich: Anders als bisher soll eine erwiesene Nicht-Vaterschaft keinen Einfluss auf die juristische Position des Partners zum Kind haben. Heute kann dem Mann bei erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung jeglicher Kontakt zum Kind verwehrt werden. Auch das wird den Interessen vieler Väter und Kinder nicht gerecht. Wie sich die verfassungsrichterliche Klarheit auf kriselnde Beziehungen auswirkt, ist freilich nicht Sache der Juristen. Damit müssen die Partner selbst zu recht kommen.
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