Mitteldeutsche Zeitung: zu Kinderrechten
Halle (ots)
Nun haben die Richter neben das im Grundgesetz verankerte Elternrecht ein ungeschriebenes Kindergrundrecht "auf Pflege und Erziehung", auf Schutz und Hilfe gestellt. Das weist weit über den konkret verhandelten Fall hinaus. Denn der Gesetzgeber ist nun angehalten, dieses formulierte Grundrecht konkret und umfassend auszugestalten - auch wenn es noch nicht in der Verfassung steht. In den letzten zehn Jahren hat sich schon viel getan. So erhielt im Kinder- und Jugendschutzgesetz das Kindeswohl Priorität, die Hilfe für bedürftige Kinder und Familien wurde verbessert. Nun geraten darüber hinaus alle Lebensbereiche in den Fokus - von der Gesundheit der Kinder, über die Förderung in Kindergärten und Schulen bis hin zur Mitbestimmung.
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