Mitteldeutsche Zeitung: zu Rentensteuer
Halle (ots)
Wer nur die gesetzliche Rente bezieht, wird vermutlich kaum betroffen sein. Aber Betriebsrenten, Mieteinkünfte und Sparzinsen zählen eben auch zu den Einkünften, die wie bei jedem Arbeitnehmer dem individuellen Einkommenssteuersatz unterworfen sind. Das ist ein Gebot der Gerechtigkeit. Neben jenen, die selbstverständlich schon immer ihre Einkünfte angegeben haben, mag es tatsächlich Rentner gegeben haben, die sich dieser Pflicht nicht bewusst waren. Allerdings stellt sich die Frage, warum die Finanzbehörden dann solange das Thema liegen ließen und damit der Vergesslichkeit des einen oder anderen vielleicht sogar Vorschub leisteten.
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