Mitteldeutsche Zeitung: zu Stadionverboten
Halle (ots)
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Grundsatzurteil zu Stadionverboten die Fußballvereine als Veranstalter gestärkt. Auch präventive Verweise sind rechtens. Es reicht die begründete Befürchtung, dass die Sicherheit gefährdet sein könnte. Dieses Urteil ist zunächst einmal heikel. Strafen auf Verdacht sind problematisch. Nur: In der Praxis werden Stadionverbote nicht willkürlich ausgesprochen, sondern meist gegen Mitglieder von Fan-Gruppen. Randale im Fußball-Umfeld ist heute straff organisiert, wie der Angriff auf die Polizei nach dem Landesderby in Halle gezeigt hat. Insofern ist die Entscheidung des BGH vor allem eines: praxisnah. Sie ist ein Segen für den Fußball und eine Botschaft an echte Fans, sich von Gewalttätern zu distanzieren.
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