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Mitteldeutsche Zeitung: zu EUGMR-Urteil über Vaterschaft

Halle (ots)

Weil sich der Gesetzgeber nicht für die Wahrheit des Lebens interessierte, sondern für die Fiktion der Heiligkeit der Ehe, wurde in diesen Fällen die Existenz des leiblichen, des wirklichen Vaters schlicht bestritten, selbst wenn er seine Vaterschaft anerkannt hatte. Kein Vaterschaftstest, kein Umgangsrecht mit dem Kinde sollte das Trugbild der ehelichen Treue und des harmonischen Zusammenlebens zerstören. "Fictio cessat, ubi veritas locum habere potest" (Eine Fiktion scheidet aus, wo die Wahrheit Platz greifen kann). Diese römische Rechtsregel gilt auch im deutschen Recht, nur musste das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erst wieder in Erinnerung rufen.

Pressekontakt:

Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200

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