Mitteldeutsche Zeitung: zu Schadenersatz für Flugpassagiere bei Streik
Halle (ots)
Die EU macht es der Branche leicht, es wurden Ausnahmen festgelegt, die zudem schwammig formuliert sind. Jetzt hat der Bundesgerichtshof die Dinge in einem Punkt präzisiert: Streiks gelten künftig als eine der Ausnahmen für Schadenersatz. Das Gericht hat hier kein Fingerspitzengefühl bewiesen. Denn es kommt darauf an, wer streikt. Gegen einen Ausstand der Lotsen kann die Airline kaum etwas ausrichten. Bei Tarifkonflikten mit den Kapitänen aber sitzen die Manager am Verhandlungstisch. Sie haben Möglichkeiten, die Folgen eines Ausstandes abzumildern oder ihn ganz zu verhindern. Es wäre angemessen, einer Befreiung von Schadenersatz bei Ausständen der eigenen Leute sehr enge Grenzen zu setzen.
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