Mitteldeutsche Zeitung: zur Netzneutralität
Halle (ots)
Wird hier das elementare Grundrecht der Internetwelt verletzt, die Netzneutralität? Sie fordert, dass die Herren der Netze die Daten von Internetdiensten so schnell wie möglich zum Nutzer bringen, ohne einen Anbieter zu diskriminieren. Doch Entertain ist ein Zwitterwesen. Das macht die Sache kompliziert: Es wird vor allem das gute alte Fernsehen mit ARD und ZDF, RTL und Sat.1 verbreitet. Hier gibt es keinen Verstoß gegen die Netzneutralität. Denn es handelt sich um keinen Onlinedienst. Internettechnik wird lediglich als Transportmittel für TV-Signale genutzt, die auch über das Kabelnetz oder via Satellit verbreitet werden. Zugleich gehört zu Entertain jedoch ein Videodienst zum Herunterladen von Filmen. Werden hier die Daten nicht auf das Kontingent angerechnet, ist das nicht mehr vereinbar mit dem Gebot der Netzneutralität, denn damit würden iTunes von Apple oder ähnlichen Plattformen diskriminiert, für die die T-Datenuhr künftig ticken soll.
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