Mitteldeutsche Zeitung: zum Hartz-IV-Urteil
Halle (ots)
Deutschland dürfe EU-Bürgern Sozialleistungen verweigern, wenn diese nicht erwerbstätig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, so die Luxemburger Richter. Die CSU jubelte entsprechend. Dabei haben die Richter im Grunde lediglich geltendes Recht bestätigt. Denn auch das Unionsbürgerrecht sieht Einschränkungen vor, um die Sozialsysteme der Mitgliedstaaten nicht unangemessen zu belasten. Die viel spannendere Frage ist, ob Deutschland auch arbeitssuchenden EU-Ausländern pauschal Hartz IV verweigern darf? Ein solcher Fall ist derzeit beim EuGH anhängig. Eine Gerichtssprecherin stellte schon mal klar, dass das Urteil nicht automatisch auf arbeitssuchende EU-Bürger übertragbar sei. Die CSU sollte sich nicht zu früh über die heutige Entscheidung freuen.
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