Mitteldeutsche Zeitung: zu Klagen gegen Tarifeinheitsgesetz
Halle (ots)
Eine nüchterne Analyse zeigt: Durch die Neuregelung wird das Streikrecht nur dort indirekt berührt, wo zwei Gewerkschaften um die Vertretung derselben Beschäftigtengruppe rangeln. Hingegen wird Cockpit die Piloten, die mehrheitlich bei dieser Gewerkschaft vertreten sind, weiter voll vertreten können. Verhindert werden soll, dass durch die Gründung immer neuer Mini-Organisationen die Tariflandschaft völlig zersplittert wird und zwei Dutzend Angehörige der Werksfeuerwehr ein Chemiewerk mit Tausenden Beschäftigten lahmlegen können. Das erscheint volkswirtschaftlich sinnvoll. Ob das Gesetz auch rechtlich haltbar ist, muss nun Karlsruhe entscheiden.
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