Mitteldeutsche Zeitung: zu Integrationsgesetz
Halle (ots)
Anerkannte Flüchtlinge werden verpflichtet, sich an den Wohnorten niederzulassen, die ihnen die Behörden zugewiesen haben. Das widerspricht nicht nur der Genfer Flüchtlingskonvention, sondern auch dem vermeintlichen Ziel des Gesetzes. Denn einerseits erhalten Flüchtlinge einen Aufenthaltstitel nur, wenn sie ihren Lebensunterhalt selbst sichern können. Andererseits kann die Zuweisung eines weit entlegenen Wohnsitzes genau das verhindern. Der Gesetzentwurf untersagt Flüchtlingen, ihren Wohnsitz dort nehmen, wo ihnen "soziale und gesellschaftliche Ausgrenzung" droht. Wo droht sie? An Orten, an denen Fremdenfeinde hetzen. Wenn Xenophobe sich hinreichend bemerkbar machen, werden die Behörden dafür sorgen, dass sich in ihrer Nachbarschaft keine Fremden bemerkbar machen und die Flüchtlinge woanders unterbringen. Das ist nicht Integration, sondern Konfusion des Gesetzgebers.
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