Sachsen-Anhalt/Politik
Rechnungshof kritisiert "Lex Intel" als verfassungswidrig
Halle/MZ (ots)
Die sachsen-anhaltische Landesregierung will ohne gesonderten Landtagsbeschluss Geld in beliebiger Höhe für die Ansiedlung von Intel in Magdeburg ausgeben können. Der Rechnungshof kritisiert das als einen Verstoß gegen die Landesverfassung und warnt vor einer "exekutiven Aufweichung" der Rechte des Parlaments. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Sonnabendausgabe).
Landesfinanzminister Michael Richter (CDU) will sich vom Landtag eine Art Freifahrtschein für Ausgaben im Zusammenhang mit der Ansiedlung ausstellen lassen. In seinem Entwurf zum Haushaltsgesetz ist vorgesehen, dass die Regierung für unerwartete Ausgaben zur Realisierung von Ansiedlungen "mit landespolitisch überragender Bedeutung" keinen Beschluss des Landtages benötigt, sondern nur das Votum des Finanzausschusses. Das Ministerium bestätigt einen Zusammenhang mit Intel. Die Regelung ermögliche "eine unkomplizierte Reaktion auf unerwartete Finanzbedarfe im Zusammenhang mit großen Ansiedlungsmaßnahmen", sagte Richter der Zeitung. Für solche unerwarteten Ausgaben würden dann aber keine neuen Schulden gemacht.
"Der Landesrechnungshof hält die Regelung für verfassungswidrig", kritisiert Rechnungshofpräsident Kay Barthel in einem Brief an den Landtagspräsidenten Gunnar Schellenberger (CDU). Barthel moniert, dass das Budgetrecht des Parlaments verletzt werde und kritisiert unter anderem, dass die Beschlüsse im Finanzausschuss unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgten. "Es fehlt insofern auch die demokratische Entscheidungsprozesse kennzeichnende Transparenz", so Barthel.
In der Opposition kommt die "Lex Intel" auch nicht gut an. "Wir wissen alle nicht, wieviel Geld dann im Raum steht", kritisiert Linksfraktionschefin Eva von Angern. Und: "Es gibt immer mehr die Tendenz in der Landesregierung, wichtige Entscheidungen am Parlament vorbei zu treffen."
Das Finanzministerium wies die Kritik zurück, sie sei "nicht nachvollziehbar, weil der Haushaltsgesetzgeber die Regelung im Haushaltsgesetz selbst beschließt".
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