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Bundestag will Pensionen für Ex-Mitglieder senken

Halle (ots)

Halle . Die Pensionen für ehemalige Abgeordnete des
Deutschen Bundestages und deren Hinterbliebene sollen gesenkt werden
– und zwar um zwei bzw. vier Prozent. Dies geht aus einem
Gesetzentwurf der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen hervor, der
der „Mitteldeutschen Zeitung“ (Mittwoch-Ausgabe) vorliegt. Darin
heißt es wörtlich: „Das Versorgungsniveau für alle
Versorgungsempfänger wird schrittweise abgesenkt.“ Dies betrifft
frühere Abgeordnete oder deren überlebende Ehepartner. Weiter steht
in dem Entwurf: „Im Ergebnis wird die Eingangsversorgung nach einer
Mitgliedschaft im Bundestag von acht Jahren nach neuem Recht von 24
auf 22 vom Hundert der Abgeordnetenentschädigung reduziert, die
Höchstversorgung nach 23 Mitgliedsjahren von 69 auf 67 vom Hundert.
Für die Altersentschädigung nach altem Recht ist eine Absenkung der
Eingangsversorgung von 35 auf 31 vom Hundert und der Höchstversorgung
von 75 auf 71 vom Hundert vorgesehen.“ Das alte Versorgungsrecht galt
bis zum 22. Dezember 1995. In dessen Genuß kommen Parlamentarier, die
damals bereits Mitglieder des Bundestages waren. Bei Mitgliedern, die
bei der Bundestagswahl 2006 neu in den Bundestag gewählt werden,
werden laut Entwurf „künftig auch private Erwerbseinkünfte auf die
Altersentschädigung angerechnet, wenn sie das 65. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben“. Derzeit beziehen 875 Frauen und Männer, also
ehemalige Abgeordnete oder deren Hinterbliebene, Pensionsleistungen.
SPD-Chef Franz Müntefering hatte im Sommer eine Nullrunde gefordert,
der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle hatte dafür plädiert, das
Pensionssystem ganz abzuschaffen.
ots-Originaltext: Mitteldeutsche Zeitung
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=47409

Rückfragen bitte an:

Mitteldeutsche Zeitung
Parlamentsredaktion
Markus Decker
Tel.: 030-28 88 1415

Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell

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