Bundestag will Pensionen für Ex-Mitglieder senken
Halle (ots)
Halle . Die Pensionen für ehemalige Abgeordnete des Deutschen Bundestages und deren Hinterbliebene sollen gesenkt werden und zwar um zwei bzw. vier Prozent. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen hervor, der der Mitteldeutschen Zeitung (Mittwoch-Ausgabe) vorliegt. Darin heißt es wörtlich: Das Versorgungsniveau für alle Versorgungsempfänger wird schrittweise abgesenkt. Dies betrifft frühere Abgeordnete oder deren überlebende Ehepartner. Weiter steht in dem Entwurf: Im Ergebnis wird die Eingangsversorgung nach einer Mitgliedschaft im Bundestag von acht Jahren nach neuem Recht von 24 auf 22 vom Hundert der Abgeordnetenentschädigung reduziert, die Höchstversorgung nach 23 Mitgliedsjahren von 69 auf 67 vom Hundert. Für die Altersentschädigung nach altem Recht ist eine Absenkung der Eingangsversorgung von 35 auf 31 vom Hundert und der Höchstversorgung von 75 auf 71 vom Hundert vorgesehen. Das alte Versorgungsrecht galt bis zum 22. Dezember 1995. In dessen Genuß kommen Parlamentarier, die damals bereits Mitglieder des Bundestages waren. Bei Mitgliedern, die bei der Bundestagswahl 2006 neu in den Bundestag gewählt werden, werden laut Entwurf künftig auch private Erwerbseinkünfte auf die Altersentschädigung angerechnet, wenn sie das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Derzeit beziehen 875 Frauen und Männer, also ehemalige Abgeordnete oder deren Hinterbliebene, Pensionsleistungen. SPD-Chef Franz Müntefering hatte im Sommer eine Nullrunde gefordert, der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle hatte dafür plädiert, das Pensionssystem ganz abzuschaffen.
ots-Originaltext: Mitteldeutsche Zeitung
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