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Mitteldeutsche Zeitung: zu Mohnhaupt

Halle (ots)

Auch für Terroristen gilt das grundsätzliche Recht
auf eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Brigitte Mohnhaupt 
hat glaubwürdig der Anwendung von Gewalt als Mittel der politischen 
Auseinandersetzung abgeschworen. Ein ausreichendes Argument, um die 
Reststrafe zur Bewährung auszusetzen. Die brutale Kaltschnäuzigkeit, 
mit der die RAF ihre Verbrechen begangen hat, ist seinerzeit in die 
Urteilsfindung eingeflossen. Das Gericht hat wohl getan, diesen 
Aspekt bei der Prüfung einer Bewährungsregelung nicht erneut 
verschärfend zu berücksichtigen. Brigitte Mohnhaupt hat jetzt die 
Chance, nach einem Vierteljahrhundert im Gefängnis ein Leben in Würde
zu führen. Eben weil es im Rechtsstaat um Sühne, nicht aber um Rache 
geht.

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Chefredakteur
Jörg Biallas
Telefon: 0345/565-4025

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