Mitteldeutsche Zeitung: Kriminalität/Sicherungsverwahrung
Fall Frank O.: Bargeld als Ausgleich für Bewachung?
Halle (ots)
Magdeburg. Der Quedlinburger Frauenmörder Frank O. will die Rechtmäßigkeit seiner Bewachung nach der Haftentlassung vor dem Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Das erfuhr die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Freitag-Ausgabe) aus dem persönlichen Umfeld des 40-Jährigen. Sollte sich herausstellen, dass die Bewachung verfassungswidrig war, wolle O. das Land Sachsen-Anhalt auf Schadenersatz verklagen. Infolge der Bewachung sei es ihm unmöglich gewesen, Arbeit und Wohnung zu finden. O. war nach der Haftentlassung im Dezember 2006 bis zum Anfang dieser Woche rund um die Uhr von bis zu 32 Polizisten beobachtet worden. Juristen halten dies für rechtswidrig, da die Bewachung einer offenen Dauerobservation gleichkomme.
O. gilt aber nach Absitzen seiner Haftstrafe als freier Mann. Justiz- und Innenministerium hatten die Bewachung mit der Gefährlichkeit des Mannes begründet. Weder O. noch sein Anwalt wollte sich zu einer möglichen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht äußern. Eine Sprecherin der Karlsruher Behörde erklärte am Donnerstag auf Anfrage, dass noch keine Beschwerde vorliege.
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