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Kommentar zum Verzicht des Bundesverwaltungsgerichts auf ein Fahrverbot in Reutlingen

Stuttgart (ots)

Es reicht, wenn der von der Europäischen Union vorgeschriebene Grenzwert in greifbare Nähe gerückt ist - das ist die Position des Bundesverwaltungsgerichts. Sie steht im Kontrast zum Ansatz der Deutschen Umwelthilfe, die null Toleranz gefordert hatte. Das Urteil weist all jenen Kommunen in Deutschland den Weg, die den EU-Grenzwert noch nicht einhalten und spielt Baden-Württemberg in die Karten, das Verbote um jeden Preis vermeiden will. Es ist ein Urteil, das den Menschen zumutet, giftige Abgase in zu hoher Dosierung ertragen zu müssen und den Diesel-Fahrern erlaubt, ihre Stinker noch ein bisschen länger zu fahren. Ein falsches Zeichen in Zeiten, in denen mehr Klimaschutz eingefordert wird und die Verkehrswende nicht wirklich vorankommt.

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