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Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)

Führerschein für Feuerwehren verkündet
Verordnung in Kraft getreten
Länder regeln nun Durchführung vor Ort

Führerschein für Feuerwehren verkündet / Verordnung in Kraft getreten / Länder regeln nun Durchführung vor Ort
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Berlin (ots)

Der Feuerwehr-Führerschein ist da: Mit der Verkündung im 
Bundesgesetzblatt ist heute das Gesetz zur Änderung des 
Straßenverkehrsgesetzes in Kraft getreten. Die Gesetzesänderung soll 
bis 4,75 Tonnen eine interne Ausbildung und Prüfung sowie bis 7,5 
Tonnen Fahrzeuggewicht eine vereinfachte Ausbildung und Prüfung durch
reguläre Fahrschulen ermöglichen.
"Wir freuen uns über das Inkrafttreten. Damit ist für die 
Feuerwehren das erreicht worden, was unter den gegebenen politischen 
Verhältnissen möglich war", erklärt Hans-Peter Kröger, Präsident des 
Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). Die Durchführung des 
Feuerwehr-Führerscheins in den Feuerwehren vor Ort muss nun über die 
Länderebene geregelt werden.
Hinweis für die Presse: Details zum Feuerwehr-Führerschein finden 
Sie unter www.dfv.org/presse (unter anderem Pressemitteilung 
"Feuerwehr-Führerschein muss sich jetzt bewähren" vom 1. Juli 2009). 
Unter www.dfv.org/mitglieder gibt es die Kontaktdaten zu den 
Landesfeuerwehrverbänden als Ansprechpartner auf Landesebene.

Pressekontakt:

Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Silvia Darmstädter
Telefon: +49 170 47 56 672
darmstaedter@dfv.org

Original-Content von: Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV), übermittelt durch news aktuell

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