Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)
Führerschein für Feuerwehren verkündet
Verordnung in Kraft getreten
Länder regeln nun Durchführung vor Ort
Berlin (ots)
Der Feuerwehr-Führerschein ist da: Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt ist heute das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft getreten. Die Gesetzesänderung soll bis 4,75 Tonnen eine interne Ausbildung und Prüfung sowie bis 7,5 Tonnen Fahrzeuggewicht eine vereinfachte Ausbildung und Prüfung durch reguläre Fahrschulen ermöglichen.
"Wir freuen uns über das Inkrafttreten. Damit ist für die Feuerwehren das erreicht worden, was unter den gegebenen politischen Verhältnissen möglich war", erklärt Hans-Peter Kröger, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). Die Durchführung des Feuerwehr-Führerscheins in den Feuerwehren vor Ort muss nun über die Länderebene geregelt werden.
Hinweis für die Presse: Details zum Feuerwehr-Führerschein finden Sie unter www.dfv.org/presse (unter anderem Pressemitteilung "Feuerwehr-Führerschein muss sich jetzt bewähren" vom 1. Juli 2009). Unter www.dfv.org/mitglieder gibt es die Kontaktdaten zu den Landesfeuerwehrverbänden als Ansprechpartner auf Landesebene.
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