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Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)

EU-Arbeitszeit: Werkfeuerwehren warnen vor Folgen
DFV-Vize Behrendt befürchtet unter anderem Einschränkungen für TUIS

Berlin (ots)

Die Berufsfeuerwehren müssen ihre Dienstpläne
umstellen, die Werkfeuerwehren arbeiten weiter an einer offenen 
Lösung bei der EU-Arbeitszeitrichtlinie: "Arbeitnehmer in 
nichtöffentlichen Feuerwehren können mit dem Arbeitgeber 
einzelvertraglich eine Arbeitszeit vereinbaren, die über 48 
Wochenstunden hinaus geht. Rechtsgrundlage dafür ist die so genannte 
Opt-out-Regelung", sagt DFV-Vizepräsident Ulrich Behrendt. "Die 
Werkfeuerwehren brauchen Planungssicherheit, und deshalb muss diese 
Regelung erhalten bleiben."
Der DFV erörterte dieses Thema unter anderem bei seinem 
Parlamentarischen Gespräch mit EU-Abgeordneten in Brüssel. Die 
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union konnten in diesem Punkt 
bisher kein Einvernehmen erzielen.
Behrendt: "Der Erhalt des 24-Stunden-Dienstes ist für die 
Werkfeuerwehren ein Thema der Dienstplanung, der Einsatzbereitschaft 
und der Wirtschaftlichkeit. Sollte die EU die Opt-out-Regelung 
streichen, müssten die Träger der Werkfeuerwehren ihr Personal 
aufstocken oder Leistungen reduzieren. Das hätte dann auch außerhalb 
der Unternehmen Folgen, zum Beispiel beim 
Transport-Unfall-Informations-System TUIS der chemischen Industrie, 
das jährlich mehr als 1000mal Hilfe bei Unfällen mit Gefahrgut 
leistet.
Auch auf die Flughafen-Feuerwehren, auf die wir uns alle 
verlassen, wenn wir in ein Flugzeug steigen, hätte ein solcher 
Einschnitt Auswirkungen." Nicht nachvollziehbar sei, dass nach dem 
möglichen Wegfall der Sonderregelung externe Dienstleister weiterhin 
24-Stunden-Schichten durchführen dürften, da Unternehmen mit Wach- 
und Schutzaufgaben von der EU-Arbeitszeitrichtlinie ausgenommen 
seien.
Für die Berufsfeuerwehren steht aufgrund der 
EU-Arbeitszeitrichtlinie und der Umsetzung in nationales Recht die 
Umorganisation der Dienste an. "Beamte können die Opt-out-Regelung 
nicht in Anspruch nehmen, da die Arbeitszeit von Beamten nur per 
Gesetz geregelt werden kann und nicht durch Einzelverträge", 
erläutert DFV-Vizepräsident Behrendt.

Rückfragen bitte an:

Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sönke Jacobs
Telefon: 030-28 88 48 800
Fax: 030-28 88 48 809
dfv.berlin@dfv.org

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