Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte in Sachsen: Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch zu wenig im Fokus
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- Laut DAK-Analyse zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz wurden Sachsens Altenpflege-Einrichtungen bislang mit 23,9 Millionen Euro unterstützt
- Politik erweitert nun die Fördermöglichkeiten
- Landtagsabgeordnete Simone Lang begrüßt Gesetzesänderung und fordert mehr Familienorientierung
Um dem Notstand in der Altenpflege entgegenzuwirken, hat der Bundestag vor zweieinhalb Jahren das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) verabschiedet. Eine aktuelle Datenanalyse der DAK-Gesundheit Sachsen zeigt nun: Auf Grundlage dieses Gesetzes wurden im Freistaat bislang 23,9 Millionen Euro an Pflege-Einrichtungen ausgezahlt, um die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte zu verbessern. Damit wurden sie bei der Schaffung von fast 500 neuen Pflege-Vollzeitstellen, Digitalisierungsprojekten zur Erleichterung der Arbeit der Pflegekräfte sowie Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefördert. Zu letzterem wurden bislang nur wenige Förderanträge gestellt. Simone Lang, pflegepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, begrüßt die aktuellen Nachbesserungen an dieser Stelle durch die Bundespolitik. Lesen Sie mehr in unserer Pressemeldung.
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Ihr Presseteam der DAK-Gesundheit Sachsen
Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte in Sachsen: Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch zu wenig im Fokus
- Laut DAK-Analyse zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz wurden Sachsens Altenpflege-Einrichtungen bislang mit 23,9 Millionen Euro unterstützt
- Politik erweitert nun die Fördermöglichkeiten
- Landtagsabgeordnete Simone Lang begrüßt Gesetzesänderung und fordert mehr Familienorientierung
Dresden, 16. Juli 2021. Um dem Notstand in der Altenpflege entgegenzuwirken, hat der Bundestag vor zweieinhalb Jahren das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) verabschiedet. Eine aktuelle Datenanalyse der DAK-Gesundheit Sachsen zeigt nun: Auf Grundlage dieses Gesetzes wurden im Freistaat bislang 23,9 Millionen Euro an Pflege-Einrichtungen ausgezahlt, um die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte zu verbessern. Damit wurden sie bei der Schaffung von fast 500 neuen Pflege-Vollzeitstellen, Digitalisierungsprojekten zur Erleichterung der Arbeit der Pflegekräfte sowie Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefördert. Zu letzterem wurden bislang nur wenige Förderanträge gestellt. Nun bessert die Politik an dieser Stelle nach.
In Sachsen bearbeitet die DAK-Gesundheit die Förderanträge für alle gesetzlichen Pflegekassen, weshalb ihre Datenanalyse für den Freistaat repräsentativ ist. Danach haben die Pflege-Einrichtungen rund 100.000 Euro für Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf abgerufen. Am häufigsten gefragt waren Beratungen und Coachings für Personalorganisation und -führung oder zur Teamentwicklung sowie für besseres Stress- und Krisenmanagement. „Der Pflegeberuf muss attraktiver gemacht werden“, erklärt Christine Enenkel, Leiterin der Landesvertretung der DAK-Gesundheit in Sachsen. „Ein wichtiger Baustein dabei ist, dass Pflegekräfte Familie und Beruf besser unter einen Hut bringen können.“ Gefördert werden zum Beispiel auch Ferienfreizeiten oder eigene Kindertagesstätten der Pflege-Einrichtungen, allerdings wurden dafür bislang kaum Förderanträge eingereicht.
Deshalb begrüßt Enenkel die nun im Bundestag verabschiedete Erweiterung der Förder-Maßnahmen in den Pflegeeinrichtungen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf: „Die bislang geförderten Maßnahmen waren ein erster Schritt. Es gibt aber noch viel Potential, welches durch die aktuelle Entscheidung der Politik besser genutzt werden kann.“ Mit dem erweiterten Maßnahmenkatalog sollen Pflegeeinrichtungen noch im laufenden Jahr für Konzepte zur Rückgewinnung von Pflegekräften sowie zu mitarbeiterorientierten Schicht- und Arbeitszeitmodellen einen jährlichen Zuschuss von bis zu 7500 Euro erhalten.
Simone Lang, pflegepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt: „Als Krankenschwester und Mutter von zwei Kindern kenne ich die Schwierigkeiten, vor denen viele Pflegekräfte stehen, wenn es darum geht, den Beruf mit dem Familienleben in Einklang zu bringen. Daher begrüße ich es, dass mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung auch die Förderung mitarbeiterorientierter und lebensphasengerechter Arbeitszeitmodelle ermöglicht wird. Hierzu zählt unter anderem eine verlässliche Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung, um die vorwiegend weiblichen Beschäftigten zu unterstützen. Wir brauchen mehr Familienorientierung in den Pflegeeinrichtungen, um Pflegekräfte im Beruf zu halten und sie wieder zurückzugewinnen.“
Digitalisierung entlastet Pflegekräfte im Arbeitsalltag
Auch die Digitalisierung soll zu einer weiteren Entlastung der Pflegekräfte in ihrem Arbeitsalltag beitragen. „Die Pflegekräfte sind eine wichtige Stütze in unserem Gesundheitssystem. Die Digitalisierung in der Pflege soll mit dazu beitragen, dass die Pflegerinnen und Pfleger über innovative digitale Ansätze bei ihrer Arbeit entlastet werden“, sagt Christine Enenkel. „Davon profitieren nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die Pflegebedürftigen.“
Im Rahmen des PpSG können Anschaffungen gefördert werden, mit denen Pflegeeinrichtungen insbesondere die Pflegedokumentation und Abrechnung pflegerischer Leistungen vereinfachen oder die digitale Vernetzung mit Ärztinnen und Ärzten vorantreiben. Das umfasst auch Bildungsangebote, die damit im Zusammenhang stehen. Hierbei wurden Sachsens Pflege-Einrichtungen bislang mit 3,3 Millionen Euro gefördert – am häufigsten bei der Anschaffung von Hardware wie Tablets oder Router sowie von Software für Abrechnungen, Pflegedokumentationen und Dienstplanung. Auch Schulungen für die Pflegekräfte sowie Kosten für Lizenzen und WLAN wurden gefördert.
20,5 Millionen Euro für neue Pflegekräfte
Mit rund 20,5 Millionen Euro wurden Sachsens Pflegeeinrichtungen bei der Besetzung neuer Stellen oder bei der Arbeitszeit-Aufstockung der vorhandenen Pflegekräfte unterstützt. So wurden in den vergangenen knapp zweieinhalb Jahren 475 neue Vollzeit-Pflegestellen im Freistaat gefördert. Da viele Pflegekräfte in Teilzeit arbeiten, verteilen sich die Stellen auf 956 Pflegerinnen und Pfleger. Aufgrund von Fluktuation arbeiten in den sächsischen Pflegeeinrichtungen derzeit 365 durch dieses Gesetz geförderte Pflegekräfte, was 211 Vollzeitstellen entspricht. Ähnliche Quoten sind auch in anderen Bundesländern zu beobachten.
Die DAK-Gesundheit ist eine der größten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland und setzt in Sachsen das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) für alle Pflegekassen um.
Pressekontakt:
Stefan Wandel
DAK-Gesundheit Pressesprecher Sachsen und Bayern Freiberger Str. 37, 01067 Dresden Haidenauplatz 3, 81667 München Tel. 089 90901981128, Mobil 0160 5320898 stefan.wandel@dak.de www.dak.de/presse