Deutsches Institut für Menschenrechte
Menschenrechtsinstitut fordert Abschaffung rassistischer Personenkontrollen durch die Bundespolizei
Berlin (ots)
Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert die Abschaffung rassistischer Personenkontrollen durch die Bundespolizei. Paragraph 22 Absatz 1 a Bundespolizeigesetz verstoße gegen das Diskriminierungsverbot in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes und gegen internationale Menschenrechtsverträge, erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Instituts, anlässlich der Veröffentlichung der Studie zu "Racial Profiling". "Der Staat muss sicherstellen, dass die Polizei bei anlasslosen Personenkontrollen Menschen nicht aufgrund unveränderlicher Merkmale wie Hautfarbe oder Gesichtszügen überprüft", so Rudolf weiter. "Solche pauschalen Verdächtigungen grenzen Menschen aus und verletzen ihren Anspruch auf Achtung als Gleiche. Damit wird ihre Menschenwürde beeinträchtigt, deren Schutz Kernanliegen des freiheitlichen und auf Menschenrechten basierenden Rechtsstaates ist."
Hendrik Cremer, Autor der Studie, forderte die Streichung des entsprechenden Paragraphen. "Es geht hier nicht um Einzelfälle von Diskriminierungen durch die Bundespolizei. Der Grund für diese Praxis ist auch nicht allein im Verantwortungsbereich und Handeln der Polizei zu suchen. Es sind die gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen der Polizei, die auf diskriminierendes Handeln angelegt sind. Paragraph 22 Absatz 1a) muss daher gestrichen werden." Auch weitere Gesetze auf Bundes- und Landesebene müssten überprüft werden.
Paragraph 22 Absatz 1 a Bundespolizeigesetz ermächtigt die Bundespolizei zu anlasslosen Personenkontrollen auf Flughäfen, auf Bahnhöfen und in Zügen zum Zweck der Migrationskontrolle.
Hendrik Cremer(2013): Menschenrechtswidrige Personenkontrollen nach § 22 Abs. 1 a Bundespolizeigesetz. Empfehlungen an Gesetzgeber, Gerichte und Polizei. Deutsches Institut für Menschenrechte. Berlin. http://ots.de/qUQCR
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