Deutsches Institut für Menschenrechte
Empfehlungen der Europäischen Kommission gegen Rassismus in Berlin diskutiert
Berlin (ots)
Bei einer Veranstaltung des Deutschen Instituts für Menschenrechte diskutierten heute ECRI-Sachverständige ihre Empfehlungen an Deutschland mit Vertretern und Vertreterinnen von Regierung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) ist ein Ausschuss nationaler Sachverständiger des Europarates.
"ECRI ist besorgt über das bedrohliche Ausmaß rassistischer Gewalttaten in Deutschland. Die Regierung sollte ihre Gegenmaßnahmen nicht allein auf die gewaltbereiten rechtsextremistischen Täter beschränken, sondern auch die Unterstützung der Opfer, die Alltagsdiskriminierung und die gesellschaftliche Akzeptanz rassistischer Vorurteile stärker in den Blick nehmen", sagte Professor Lauri Hannikainen, einer von zwei für Deutschland zuständigen ECRI-Sachverständigen.
Viele der Teilnehmenden des Fachgesprächs mahnten die überfällige Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien an. Die Anti-Diskriminierungsvorschriften müssten einen umfassenden Geltungsbereich aufweisen, für den öffentlichen und privaten Bereich gelten und eine Verpflichtung zur aktiven Förderung von Gleichbehandlung einschließen. Dazu gehöre insbesondere die Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle, die unabhängig sein und mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet werden müsse. Gefordert wurde auch die Erhebung von Daten, um Diskriminierungen in Entscheidungsprozessen öffentlicher Institutionen und gesellschaftlichen Prozessen aufdecken zu können. Deutschland hatte die Umsetzungsfristen der beiden EU-Antidiskriminierungsrichtlinien im Juli und Dezember 2003 versäumt und sieht sich derzeit einem von der EU-Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ausgesetzt. In Deutschland fehle bislang der Zugang Betroffener zu adäquatem Rechtsschutz gegen Diskriminierungen.
Deutschland hat zahlreiche europäische und internationale Menschenrechtsabkommen ratifiziert - infolgedessen befassen sich verschiedene internationale Vertragsorgane mit der Umsetzung der Abkommen in Deutschland. Das Deutsche Institut für Menschenrechte führt zu den Berichten der internationalen Vertragsorgane zwischen September und Dezember 2004 fünf Fachgespräche mit den betroffenen Ministerien, fachkundigen Nichtregierungsorganisationen und Vertretungen der Wissenschaft durch, um eine Umsetzung der Empfehlungen zu befördern. In diesem Jahr haben neben ECRI auch die UN-Vertragsausschüsse des Frauenrechtsübereinkommen, des Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der Kinderrechtskonvention sowie der Antifolterkonvention Empfehlungen an die Bundesregierung ausgesprochen.
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