Deutsches Institut für Menschenrechte
Empfehlungen des UN-Menschenrechtsauschusses zu Polizeiübergriffen, Diskriminierung und Auslandseinsätzen der Bundeswehr diskutiert
Berlin (ots)
Bei einer Veranstaltung des Deutschen Instituts für Menschenrechte diskutierten heute Vertreterinnen und Vertreter von Regierung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft die Empfehlungen des UN-Menschenrechtsausschusses an Deutschland. Der UN-Ausschuss setzt sich aus 18 unabhängigen Sachverständigen zusammen und überwacht die Einhaltung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt) von 1966, der von mehr als 150 Staaten ratifiziert worden ist. Der Ausschuss hatte nach der Präsentation des deutschen Staatenberichts im März 2004 Besorgnis über die mangelnde Untersuchung und Dokumentation polizeilichen Fehlverhaltens (Misshandlungsfälle) geäußert.
Der UN-Menschenrechtsausschuss fordert zudem von der Bundesregierung, verstärkt Maßnahmen gegen Diskriminierung, zum Beispiel gegen Diskriminierung von Roma, zu ergreifen. Darüber hinaus empfehlen die Sachverständigen, die Lage älterer Menschen in Pflegeheimen zu verbessern. Ferner soll die Bundesregierung klären, ob der UN-Zivilpakt für Menschen gilt, die der deutschen Hoheitsgewalt bei internationalen Einsätzen, zum Beispiel bei Friedensmissionen, unterliegen.
Die Teilnehmenden des Fachgespräches diskutierten die Empfehlungen und Auskunftsersuchen des UN-Menschenrechtsausschusses sowie notwendige Maßnahmen des Bundes und der Länder, um den Empfehlungen nachzukommen.
Deutschland hat zahlreiche europäische und internationale Menschenrechtsabkommen ratifiziert. In den Abkommen ist festgelegt, dass die Staaten, die diese ratifiziert haben, alle 4 bis 5 Jahre einen Bericht über die Umsetzung der in dem jeweiligen Abkommen anerkannten Rechte vorlegen. Die Überprüfung der Staatenberichte erfolgt durch Sachverständigen-Ausschüsse (Vertragsorgane), die abschließend Empfehlungen ("Abschließende Bemerkungen") an die jeweilige Regierung aussprechen. In diesem Jahr haben neben dem UN-Menschenrechtsausschuss auch der UN-Anti-Folter-Auschuss, der UN-Kinderrechtsausschuss, der UN-Frauenrechtsausschuss sowie die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz Empfehlungen an die Bundesregierung ausgesprochen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte führte zwischen September und Dezember 2004 fünf Fachgespräche durch, um die Umsetzung der jeweiligen Empfehlungen zu fördern.
Die Empfehlungen des UN-Menschenrechtsausschusses an Deutschland können unter http://www.bmj.de/media/archive/718.pdf abgerufen werden.
Weitere Informationen zu den Menschenrechtsabkommen und Empfehlungen der Ausschüsse: http://www.institut-fuer-Menschenrechte.de/webcom/show_article.php/_c -503/_nr-8/i.html
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