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Deutsches Institut für Menschenrechte

Empfehlungen des UN-Menschenrechtsauschusses zu Polizeiübergriffen, Diskriminierung und Auslandseinsätzen der Bundeswehr diskutiert

Berlin (ots)

Bei einer Veranstaltung des Deutschen Instituts für
Menschenrechte diskutierten heute Vertreterinnen und Vertreter von
Regierung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft die Empfehlungen des
UN-Menschenrechtsausschusses an Deutschland. Der UN-Ausschuss setzt
sich aus 18 unabhängigen Sachverständigen zusammen und überwacht die
Einhaltung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische
Rechte (Zivilpakt) von 1966, der von mehr als 150 Staaten ratifiziert
worden ist. Der Ausschuss hatte nach der Präsentation des deutschen
Staatenberichts im März 2004 Besorgnis über die mangelnde
Untersuchung und Dokumentation polizeilichen Fehlverhaltens
(Misshandlungsfälle) geäußert.
Der UN-Menschenrechtsausschuss fordert zudem von der
Bundesregierung, verstärkt Maßnahmen gegen Diskriminierung, zum
Beispiel gegen Diskriminierung von Roma, zu ergreifen. Darüber hinaus
empfehlen die Sachverständigen, die Lage älterer Menschen in
Pflegeheimen zu verbessern. Ferner soll die Bundesregierung klären,
ob der UN-Zivilpakt für Menschen gilt, die der deutschen
Hoheitsgewalt bei internationalen Einsätzen, zum Beispiel bei
Friedensmissionen, unterliegen.
Die Teilnehmenden des Fachgespräches diskutierten die Empfehlungen
und Auskunftsersuchen des UN-Menschenrechtsausschusses sowie
notwendige Maßnahmen des Bundes und der Länder, um den Empfehlungen
nachzukommen.
Deutschland hat zahlreiche europäische und internationale
Menschenrechtsabkommen ratifiziert. In den Abkommen ist festgelegt,
dass die Staaten, die diese ratifiziert haben, alle 4 bis 5 Jahre
einen Bericht über die Umsetzung der in dem jeweiligen Abkommen
anerkannten Rechte vorlegen. Die Überprüfung der Staatenberichte
erfolgt durch Sachverständigen-Ausschüsse (Vertragsorgane), die
abschließend Empfehlungen ("Abschließende Bemerkungen") an die
jeweilige Regierung aussprechen. In diesem Jahr haben neben dem
UN-Menschenrechtsausschuss auch der UN-Anti-Folter-Auschuss, der
UN-Kinderrechtsausschuss, der UN-Frauenrechtsausschuss sowie die
Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz Empfehlungen an
die Bundesregierung ausgesprochen. Das Deutsche Institut für
Menschenrechte führte zwischen September und Dezember 2004 fünf
Fachgespräche durch, um die Umsetzung der jeweiligen Empfehlungen zu
fördern.
Die Empfehlungen des UN-Menschenrechtsausschusses an
Deutschland können unter http://www.bmj.de/media/archive/718.pdf
abgerufen werden.
Weitere Informationen zu den Menschenrechtsabkommen und
Empfehlungen der Ausschüsse: 
http://www.institut-fuer-Menschenrechte.de/webcom/show_article.php/_c
-503/_nr-8/i.html

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand,
Telefon (030) 259 359 - 14
Mobil (0160) 966 500 83
email: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

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