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Deutsches Institut für Menschenrechte

Deutsches Institut für Menschenrechte begrüßt Inkrafttreten des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folter-Konvention und fordert starken nationalen Präventionsmechanismus

Berlin (ots)

Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt
das Inkrafttreten des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folter-Konvention.
"Das Zusatzprotokoll bildet einen Meilenstein im internationalen
Bemühen um die effektive Überwindung von Folter und grausamer und
unmenschlicher Behandlung und Bestrafung", erklärte Heiner
Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Am
22. Juni 2006 tritt das Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention
in Kraft.
Bielefeldt betonte den präventiven Charakter des Instruments, der
neu und wegweisend sei. Durch unabhängige Kontrollgremien sollten
Folter und unmenschliche Behandlung verhindert werden. Bielefeldt
bedauerte, dass Deutschland nicht zu den ersten zwanzig
Vertragsstaaten zähle, und forderte die Bundesregierung auf, die
bereits beschlossene Zeichnung und Ratifikation zügig zu vollziehen.
Der Menschenrechtsexperte äußerte Kritik am derzeit in Deutschland
diskutierten Modell eines nationalen Kontrollmechanismus mit vier
ehrenamtlich arbeitenden Kommissaren. Ein solches Gremium könne den
Anforderungen des Zusatzprotokolls hinsichtlich Wirksamkeit und
pluraler Zusammensetzung nicht genügen. Aufgrund der Größe
Deutschlands und der Vielzahl der zu kontrollierenden Orte (etwa
Gefängnisse, Polizeistationen, psychiatrische Kliniken,
Abschiebehafteinrichtungen und Pflegeheime) sei das derzeit
vorgesehene Modell nicht ausreichend, so Bielefeldt. "Es bestehen
reale Schutzlücken in Deutschland. Daher bedarf es eines nicht nur
symbolischen Gremiums", erklärte Bielefeldt. Zudem würde das neue
Instrument international erheblich geschwächt werden, wenn
Deutschland und andere europäische Staaten den Standard zu niedrig
setzten.
Das Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention sieht die
Einrichtung nationaler Besuchsmechanismen vor, die ihrerseits einem
internationalen Kontrollgremium unterstehen. Dadurch soll eine
wirksame Kontrolle solcher Einrichtungen ermöglicht werden, in denen
Menschen ihre Freiheit aufgrund behördlicher und gerichtlicher
Entscheidung entzogen ist. Dieser präventive Ansatz soll den Schutz
vor Folter weltweit verbessern. Die UN-Generalversammlung hat das
Zusatzprotokoll am 18. Dezember 2002 angenommen. Mit der 20.
Ratifikation tritt es am 22. Juni 2006, wenige Tage vor dem
Internationalen Tag zur Bekämpfung der Folter (26. Juni), in Kraft.

Pressekontakt:

Tamara Nierstenhöfer
Telefon (030) 259 359 13 Mobil (0176) 23179700
Email: nierstenhoefer@institut-fuer-menschenrechte.de

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

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