Deutsches Institut für Menschenrechte
Deutsches Institut für Menschenrechte formuliert menschenrechtliche Anforderungen für Friedensmissionen der EU
Berlin (ots)
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat der Europäischen Union (EU) empfohlen, verstärkt menschenrechtliche Konzepte bei der Planung und Durchführung von EU-Friedensmissionen zu berücksichtigen. Die EU habe den Schutz und die Förderung der Menschenrechte klar eines der fünf außenpolitischen Ziele der EU definiert und entsprechende Richtlinien für die Friedensmissionen formuliert. Deren Umsetzung stehe jedoch erst ganz am Anfang, so das Fazit der Studie "The ESDP Crisis Management Operations of the European Union and Human Rights", die am Freitag vom Deutschen Institut für Menschenrechte veröffentlicht wurde. Die Integration menschenrechtlicher Zielsetzungen und Komponenten in die Friedensmissionen sei bisher eher die Ausnahme. Nur an der militärischen Mission EUFOR RD Congo 2006 seien Menschenrechtsberater und Gender-Berater beteiligt gewesen, und nur die Aceh Monitoring Mission 2005-2006 sei ausdrücklich mit Menschenrechtsbeobachtung beauftragt und mit entsprechendem Personal ausgestattet worden.
Die Studie von Jana Arloth und Frauke Seidensticker gleicht die Menschenrechtsrelevanz der bisherigen EU-Friedensmissionen mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen der EU ab und schließt mit acht Empfehlungen an die EU und die EU-Mitgliedstaaten. Dabei wird unter anderem empfohlen, der lokalen Bevölkerung im Einzugsbereich der Missionen Anlaufstellen zur Meldung von Menschenrechtsverletzungen anzubieten und die EU-Friedensmissionen auf ihre menschenrechtlichen Auswirkungen hin zu evaluieren.
Jana Arloth/Frauke Seidensticker: The ESDP Crisis Management Operations of the European Union and Human Rights. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte. 67 pages, ISBN 978-3-937714-44-8
Studie zum Download: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/sl.php?id=194
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