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ARD-KONTRASTE Ströbele übt Selbstkritik: Rot-Grün hat den BND unterschätzt
Berlin (ots)
SPD-Innenpolitiker Hartmann: BND "hoffentlich auf Höhe der Zeit" - Staatsrechtler Depenheuer: "De facto machen die Deutschen das gleiche wie die Amerikaner"
In der Debatte um die Grenzübertritte westlicher Geheimdienste spricht immer mehr dafür, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) den amerikanischen und britischen Diensten bei der Wahl der Instrumente kaum nachsteht. Der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele (Grüne) räumte im Gespräch mit dem ARD-Magazin "Kontraste" (Donnerstag, 21.45 Uhr) ein, dass auch die rot-grüne Bundesregierung den BND einst unterschätzt hat. "Wir haben damals diese Dimension, über die jetzt diskutiert wird, überhaupt nicht gesehen. Da muss ich ja ehrlicherweise auch sagen, wir sind ja durch viele neuere auch technische Computermöglichkeiten überrascht worden", sagte der Politiker.
Auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Hartmann, Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission für die Geheimdienste, geht davon aus, dass der BND im Ausland Datenleitungen anzapft. "Natürlich ist der BND hoffentlich richtig auf der Höhe der Zeit und versucht alle technischen Möglichkeiten zu nutzen, die unseren Sicherheitsinteressen dienen", sagte Hartmann dem ARD-Magazin. Ströbele wiederum mahnte, der BND sei bis heute mit weitreichenden Freiheiten ausgestattet. Millionen von Daten würden erfasst, um dann "nach bestimmten Suchkriterien einzelne Personen, Telekommunikationsverbindungen" festzustellen.
Nach Ansicht des Staatsrechtlers Otto Depenheuer unterscheidet sich die Arbeitsweise des Bundesnachrichtendienstes nicht von der der National Security Agency (NSA): "Das entspricht vielleicht deutschem Selbstverständnis, dass wir freiheitlich sensibler sind, rechtsstaatlich sensibler sind. De facto machen sie das gleiche."
Die Spione des BND haben für das Ausspähen im Digitalen weitgehend dieselben Rechte wie die amerikanische NSA: Sind bei Schnüffelaktivitäten im Ausland keine Deutschen betroffen, so greifen die strengen Vorgaben des Grundgesetzes zu den Persönlichkeitsrechten nicht. Der BND scheint vor allem bei den Kapazitäten an Grenzen zu stoßen.
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