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Kalbitz droht Verfahren wegen Zweckentfremdung von Abgeordnetengeldern
Potsdam (ots)
Andreas Kalbitz, Brandenburger Abgeordneter und ehemaliger Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion, hat seit Januar 2022 keine Miete für sein Wahlkreisbüro bezahlt. Das bestätigte die Landtagsverwaltung der Redaktion rbb24 Recherche.
Die Verwaltung prüfe deshalb derzeit rechtliche Schritte gegen Kalbitz, da er die Mittel für die Anmietung seines Wahlkreisbüros in Königs Wusterhausen "seit Januar 2022 mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr zu dem gesetzlich vorgesehenen Zweck eingesetzt" habe. Die Landtagsverwaltung hat zudem weitere Erstattungszahlungen mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Die seit Januar geleisteten Zahlungen für die Mietkosten sollen mit "Ansprüchen des Abgeordneten Kalbitz gegenüber der Landtagsverwaltung verrechnet" werden.
Am 29. April 2022 hatte sich der Vermieter von Kalbitz' Wahlkreisbüro an die Landtagsverwaltung gewendet und mitgeteilt, dass der Abgeordnete seit Januar 2022 keine Miete mehr bezahlt hatte. Deshalb kündigte ihm der Vermieter und verlangt die Räumung des Büros bis zum 13. Mai 2022.
Laut Abgeordnetengesetz haben die Parlamentarier einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Anmietung eines Wahlkreisbüros. Die Mittel dafür werden aus Steuergeldern finanziert und sind zweckgebunden.
Die Landtagsverwaltung teilte dem rbb weiter mit, dass sie sich derzeit "um genaue Aufklärung des Sachverhalts" bemühe und "weitere Schritte auch rechtlicher Art prüfen" werde.
Ein möglicher rechtlicher Schritt könnte nach Aussage des Staats- und Verfassungsrechtlers Prof. Ulrich Battis auch eine Strafanzeige und ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft sein. "Hier besteht der Verdacht der Untreue", sagte Battis.
Andreas Kalbitz äußerte sich gegenüber rbb24 Recherche nicht zu dem Vorgang. Ende April war im Zusammenhang mit dem Gerichtsverfahren, dass Kalbitz gegen seinen Rauswurf aus der AfD angestrengt hatte, bekannt geworden, dass er bei der AfD und beim Finanzamt Königs Wusterhausen Schulden haben soll. Nach Angabe von AfD-Anwalt Joachim Steinhöfel sei eine versuchte Kontopfändung erfolglos gewesen. Steinhöfel hatte eine sogenannte "Drittschuldnererklärung und Empfangsbekenntnis" der Commerzbank vom 24. November 2021 vorgelegt.
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