Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
EU-Osterweiterung - Soziales Netz hängt tiefer
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Köln (ots)
DIREKT-Presseinformation des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) Nr. 7 vom 11. Februar 2004 liegt in der digitalen Pressemappe zum Download vor
Auch wenn die Europäische Union am 1. Mai dieses Jahres um zehn Staaten wächst, werden die beschränkten Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für die neuen EU-Bürger in Deutschland bis 2011 bestehen bleiben. Das ändert allerdings nichts daran, dass selbst der Bezug von Sozialhilfe hierzulande für viele Osteuropäer schon einen gewaltigen Einkommenssprung bedeuten würde. So verdient ein polnischer Familienvater mit zwei Kindern, der zum Mindestlohn arbeitet, nur ein Zehntel dessen, was ein Deutscher gerade oberhalb der Sozialhilfeschwelle bekommt. Außerdem hängt das soziale Netz im Osten Europas nicht nur wesentlich tiefer, sondern ist auch recht durchlässig. Langzeitarbeitslose und junge Leute etwa haben in Polen in der Regel keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung.
Familienbeihilfe erhalten nur Familien, denen pro Kopf im Monat umgerechnet weniger als 125 Euro Einkommen zur Verfügung stehen. Diese Unterschiede in Sachen Sozialleistungen könnten für manche Mittel- und Osteuropäer einen Neustart in Deutschland erwägenswert machen - zumal gemäß EU-Recht jegliche Diskriminierung von EU-Ausländern hinsichtlich sozialer und steuerlicher Vergünstigungen verboten ist. Zu einer Belastung für das hiesige Sozialsystem werden die Zuwanderer - dies gilt genau wie für die deutschen Staatsbürger - aber erst dann, wenn sie oft arbeitslos werden und es lange bleiben. Daher führt an einer gründlichen Reform der sozialen Mindestsicherung und des Arbeitsmarkts kein Weg vorbei, damit sich das Arbeiten lohnt und die Menschen nicht in der Sozialhilfefalle oder in der Arbeitslosigkeit hängen bleiben.
Waltraut Peter: Sozialleistungsansprüche von EU-Ausländern in Deutschland, in: iw-trends 1/2004
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