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Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.

Betriebliche Mitbestimmung - Es geht auch anders

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Köln (ots)

Betriebsräte sind in Deutschland längst nicht so 
selbstverständlich, wie vielfach angenommen. Weniger als die Hälfte 
der Beschäftigten in privatwirtschaftlichen Betrieben lassen ihre 
Interessen gegenüber der Geschäftsleitung durch einen Betriebsrat 
vertreten. Die Meinung der Belegschaft wird aber nicht nur dort 
wahrgenommen, wo ein Betriebsrat als Sprachrohr dient. Wie eine 
Befragung von 1.911 Unternehmen im Frühjahr 2007 im Rahmen des 
Zukunftspanels des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) 
zeigt, besteht beinahe in jedem vierten befragten Unternehmen mit 
mehr als fünf Mitarbeitern eine Interessenvertretung der 
Arbeitnehmer, die nicht auf dem Betriebsverfassungsgesetz fußt. In 
vielen Betrieben übernehmen die Mitarbeiter einzeln oder als Gruppe 
Verantwortung, besitzen Entscheidungsbefugnisse und bestimmen auf 
diesem Wege mit über die betrieblichen Geschicke, zum Nutzen von 
Belegschaft und Unternehmen.
Die gesetzlich geregelte Mitbestimmung könnte daraus lernen. Das 
Betriebsverfassungsgesetz sollte um einen Passus ergänzt werden, dass
ein Mindestanteil der Belegschaft an der Wahl zum Vertretungsgremium 
teilgenommen haben muss, damit dieses seine Berechtigung hat. Darüber
hinaus verringert die einseitige Finanzierungspflicht des 
Arbeitgebers das Interesse der Beschäftigten, die Kosten der 
Mitbestimmung in Grenzen zu halten und günstigere alternative 
Mitbestimmungsformen zu wählen.
Oliver Stettes: Effiziente Mitbestimmung: Eine ökonomische 
Analyse, IW-Positionen Nr. 26, Köln 2007, 56 Seiten, 11,80 Euro. 
Bestellung über Fax: 0221 4981-445 oder unter: www.divkoeln.de

Pressekontakt:

Gesprächspartner im IW: Dr. Oliver Stettes, Telefon: 0221 4981-697

Original-Content von: Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V., übermittelt durch news aktuell

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