Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer
Umweltzonen belasten Tourismuswirtschaft
Busbranche prognostiziert Rückgang der Besucher und fordert weiterhin eine Herausnahme aus der Kennzeichnungsverordnung
Berlin (ots)
Mit der ausgelaufenen Schonfrist zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge prognostiziert der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) eine Abnahme touristischer Besucher in deutschen Metropolen. Neben neuen bürokratischen Hemmnissen kommt es ebenso zur Benachteiligung des umweltfreundlichsten Verkehrsmittels im Wettbewerb. Damit verfehlt die Kennzeichnungsverordnung (KennzVO) auch ihr politisches Ziel. Umweltfreundlichkeit wird nicht honoriert, sondern torpediert. Die Busbranche fordert daher weiterhin den Bus von der Pflicht zur Kennzeichnung zu befreien.
Die seit Januar in einigen Städten bereits umgesetzten Umweltzonen verursachen immensen volkswirtschaftlichen Schaden. Die Ursache dafür liegt in der Umsetzung einer aus dem Jahr 1999 stammenden klimapolitischen EU-Richtlinie. "Die Umwelt- und Gesundheitsrisiken von Feinstaub sind nicht zu unterschätzen. Aber mit dem beschlossenen Maßnahmenkatalog verschlimmern Bund, Länder und Kommunen das Problem", ist sich Präsident Wolfgang Steinbrück sicher. Die amtlichen Statistiken geben ihm Recht. Nach Angaben des Umweltbundesamts sind weniger als drei Prozent aller verkehrsbedingten Emissionen auf den Reise- oder Linienbus zurück zu führen. Dies gilt auch für ältere Reisebusse, die im Vergleich zu konkurrierenden Verkehrsmitteln niedrigere CO2-Emissionen sowie einen geringeren Energieverbrauch und nur sehr wenig Partikel-Emissionen aufweisen.
Die nunmehr bestehenden Einfahrverbote für ältere Reisebusse in die Umweltzonen haben deshalb verheerende Folgen. Das Nachrüsten mit Partikelfiltern ist technisch fast aussichtslos, nur für wenige Fahrzeugtypen geeignet und kostet durchschnittlich weit mehr als 10.000 EUR pro Fahrzeug. "Auch wenn eine technische Nachrüstung machbar sein sollte, ist diese weder wirtschaftlich noch ökologisch sinnvoll", so Steinbrück. "Die Investitionskosten sind dem Verbraucher nicht vermittelbar, weder im Reisepreis, noch als zusätzliche Umweltzulage. Viele Busunternehmen werden Städte mit Umweltzonen deshalb zukünftig meiden." Immerhin sind nahezu 70 Prozent des gesamten nationalen Fahrzeugbestandes davon betroffen. Für eine Stadt wie Berlin hat das fatale Auswirkungen. Fast 16 Millionen Touristen übernachten jährlich in der Bundeshauptstadt. Allein davon kommen in die Stadt weit mehr als 3 Millionen mit dem Reisebus - das sind täglich mehr als 300 Reisebusse. Die negativen Auswirkungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe sowie den Einzelhandel sind noch nicht absehbar, sind aber nach einer ersten Prognose des bdo nicht unerheblich.
Auch die nächste Stufe der KennzVO zeigt Absurditäten auf. Ab dem Jahr 2010 sollen Reisebusse, welche die EURO-III-Norm erfüllen, nicht mehr in deutsche Innenstädte einfahren dürfen. Das sind Reisebusse, die noch im Jahr 2006 produziert und ausgeliefert wurden und einen Anschaffungspreis von bis zu 350.000 EUR haben. "Diese Busse wären nach drei Jahren Schrott. Das ist absurd und unverständlich. Ein weiterer Kommentar verbietet sich", so Steinbrück.
Damit bleibt festzuhalten, dass die KennzVO einem unnötigen politischen Regulierungseifer geschuldet und bisher einzigartig in Europa ist. Weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt profitieren von der Einführung der Feinstaub-Plaketten beim Reisebus. Die Besucher von Großstädten steigen nun auf emissionsintensivere Verkehrsmittel um oder reisen gar nicht erst an. Deutschen Busunternehmen wird dabei die Geschäftsgrundlage gleich mehrfach entzogen. Weder wird die Umweltfreundlichkeit des Verkehrsträgers honoriert, noch die Chancengleichheit zwischen den Verkehrsträgern hergestellt. Die unzureichende Nachrüstungsmöglichkeit von Partikelfiltern bei gleichzeitig exorbitanten Anschaffungskosten zeigt einmal mehr die Unausgegorenheit der KennzVO.
Der Spitzenverband der Branche appelliert daher weiterhin an die deutsche Politik, Vernunft walten zu lassen. Eine Ausnahmeregelung des Busses von der Kennzeichnungsverordnung ist verpflichtend. Nur so können der Tourismus gestärkt und die Umwelt entlastet werden.
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