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Hamburg: Rauchmelder-Pflicht ab 2006 für Neubauwohnungen
Übergangsfrist bis 2010 bei bestehenden Wohnungen

Kassel (ots)

In weniger als zehn Prozent der deutschen Haushalte
hängen lebensrettende Rauchmelder. Hamburg schreibt deshalb künftig
den Einbau von Rauchmeldern nach einer Änderung der Bauordnung vor.
Darauf macht der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V.
unter Hinweis auf den Beschluss der Hamburger Bürgerschaft vom
07.12.2005 aufmerksam.
Nach Rheinland Pfalz, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Hessen
hat jetzt auch die Hansestadt Hamburg eine Rauchmelderpflicht in ihre
Landesbauordnung integriert. Demnach sind mit Inkrafttreten der neuen
Vorschriften alle Neubauten ab 2006 mit geeigneten Rauchmeldern
auszustatten: In Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die
Rettungswege führen. Für bestehende Wohnungen gibt es eine
Übergangsfrist bis Ende 2010.
Der bvbf begrüßt die Entscheidung der Hamburger Bürgerschaft
ausdrücklich. "Rauchmelder und auch Feuerlöscher sollten für jeden
Haushalt selbstverständlich sein - sie retten Leben und schützen
Sachwerte", so Carsten Wege, Geschäftsführer des bvbf. Die meisten
Brandopfer sterben bei Wohnungsbränden primär durch
Rauchvergiftungen. Eine Alarmierung durch Rauchmelder erhöht die
Chancen zur Lebensrettung und zur frühzeitigen Alarmierung der
Feuerwehr: Rauchmelder, die als batteriebetriebene Geräte auch
unabhängig von der Stromversorgung funktionieren, erkennen selbst
feinste Rauchpartikel und lösen einen schrillen Alarmton aus.
Rechtzeitig gewarnt, kann ein Entstehungsbrand bis zum Eintreffen der
Feuerwehr mit einem Feuerlöscher erfolgreich bekämpft werden.

Pressekontakt:

bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V.
Friedrichsstr. 18
34117 Kassel

Pressebeauftragter:
Dr. Volker Schulz, Berrenrather Straße 190, 50937 Köln, Tel: 0221 -
42 58 12; E-Mail: presse@bvbf-brandschutz.de

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