Kolpingwerk warnt vor Missbrauch der Embryonenforschung
Köln (ots)
Der Bundesvorstand des Kolpingwerkes Deutschland hat sich angesichts des sich in Großbritannien abzeichnenden Tabubruchs in der Bioethik positioniert. Er spricht ein klares Nein gegenüber einer "verbrauchenden Forschung" mit menschlichen Embryonen aus, ebenso gegenüber der Forschung zur Verwirklichung von Eingriffen in die Keimbahn menschlicher Embryonen. Er plädiert für einen Schutz des Menschen vom ersten bis zum letzten Augenblick des Lebens. Hier der Wortlaut der Erklärung:
Bioethik braucht internationale Standards
Kolpingwerk Deutschland positioniert sich zum Embryonenschutz
1. Die Freiheit von Wissenschaft und Forschung bedeutet ein hohes Gut: Die Menschheit verdankt ihr u.a. den medizinischen Fortschritt mit der erfolgreichen Bekämpfung von Krankheiten, unter denen die Menschen lange Zeit leiden mussten.
2. Ein Teil des medizinischen Fortschritts besteht in der Reproduktionsmedizin, die eine künstliche Befruchtung - die Vereinigung von Ei und Samenzelle außerhalb des Körpers - ermöglicht. Dies belastet die Eltern, insbesondere die Frau, durch die nötigen Eingriffe. Besondere Verantwortung obliegt den beteiligten Medizinern, weil sie den Befruchtungsakt anstelle des Zeugungsaktes ausführen. Eine künstliche Befruchtung wird nach der Lehre der katholischen Kirche abgelehnt, weil die Zeugung menschlichen Lebens vom Liebesakt abgekoppelt wird (Dignitas personae Nr. 6). Besonders scharf wird von der Kirche kritisiert, dass die künstliche Befruchtung "die willentliche Beseitigung von Embryonen" mit sich bringt (Dignitas personae Nr. 14).
3. In Deutschland ist die künstliche Befruchtung legal. Sie ist aber nicht eine reine Privatangelegenheit der Beteiligten. Über die Wahrung der Menschenwürde zu wachen und das menschliche Leben vom ersten bis zum letzten Augenblick zu schützen, gehört zu den Rechten und Pflichten des staatlichen Handelns. Deshalb hat der Gesetzgeber in Deutschland bereits seit dem Jahr 1990 die Reproduktionsmedizin aus ethischen Gründen durch das Embryonenschutzgesetz reguliert und in verantwortbare Bahnen gelenkt. Dabei schützt der deutsche Gesetzgeber den Embryo vom Zeitpunkt der Entstehung an. Embryo ist nach § 8 Embryonenschutzgesetz die befruchtete, entwicklungsfähige menschliche Eizelle. Als entwicklungsfähig gilt laut Gesetz jede befruchtete Eizelle, außer es zeigt sich innerhalb von 24 Stunden nach der Befruchtung, dass sie sich nicht teilen kann. Unter Strafe gestellt wird die missbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe unter anderem, wenn eine Befruchtung zu einem anderen Zweck als zur Schwangerschaft vorgenommen wird, innerhalb eines Zyklus mehr als drei Embryonen übertragen werden oder mehr als drei Eizellen im Eileiter befruchtet werden. Strafbar ist bereits, mehr Eizellen einer Frau zu befruchten, als ihr innerhalb eines Zyklus übertragen werden sollen. Ebenso streng verboten ist die Verwendung des menschlichen Embryos für Zwecke, die keine Schwangerschaft herbeiführen sollen.
4. Anfang Februar hat in Großbritannien die Zulassung einer neuen Forschungsmethode Aufsehen erregt. Die britische Behörde HFEA (Human Fertilisation and Embryology Authority) hat die genetische Veränderung von vorhandenen menschlichen Embryonen erlaubt, die von der Reproduktionsmedizin nicht mehr zur Erzeugung einer Schwangerschaft benötigt werden. Dies würde in Deutschland gegen die gültigen ethischen Normen verstoßen und wäre nach den Vorschriften des Embryonenschutzgesetzes unter Strafe gestellt. Die britischen Wissenschaftler brechen damit ein bislang weltweit gültiges Tabu und erlauben erstmals die Manipulation der menschlichen Keimbahn. Die Veränderungen sollen Aufschluss darüber geben, warum es zu Fehlgeburten kommt. Die Embryonen dürfen keiner Frau eingepflanzt und müssen nach längstens zwei Wochen vernichtet werden.
5. Auch der Europäische Gerichtshof (EUGH) in Luxemburg stellte in einem Grundsatzurteil im Oktober 2011 Embryonen unter den Schutz der Menschenwürde.
6. Menschliche Embryonen dürfen nicht als Forschungsmaterial zur Verfügung stehen! Eingriffe in die menschliche Keimbahn und die damit verbundene Umprogrammierung sämtlicher Nachkommen können in ihren Auswirkungen nicht eingeschätzt werden, sie sind unkalkulierbar. Sie betreffen die Genstruktur nachfolgender Generationen, ihre Manipulation muss aus ethischen Gründen tabu bleiben. Die Anwendung von Keimbahnveränderungen in der menschlichen DNA würde zudem das Risiko verursachen, dass die gewonnenen medizinischen Erkenntnisse nicht nur zur Abwendung von schweren Erkrankungen genutzt werden, sondern auch zur Entwicklung von optimierten Menschen ("Designer-Babys"). Die genetische Optimierung von Menschen würde ein unausschöpfliches Betätigungsfeld bieten, dessen logisches Ergebnis darin bestehen würde, genetisch ideale Menschen zu erschaffen.
7. Das Kolpingwerk tritt für hohe rechtliche Standards in der Bioethik in Deutschland ein, welche die Würde des Menschen vom Beginn bis zum Ende des Lebens schützen. In der öffentlichen Darstellung dieses Themenbereiches muss darauf geachtet werden, dass neben den Chancen auch die Risiken und Gefahren der Reproduktionsmedizin aufgezeigt werden.
8. Mit Bestürzung stellt das Kolpingwerk fest, dass führende Reproduktionsmediziner in Deutschland dafür eintreten, den vom Gesetzgeber auferlegten Embryonenschutz zu umgehen, und die gesetzlichen Vorgaben exzessiv und unter Verstoß gegen den Wortlaut des Gesetzes auszulegen. Dazu bekennen sie sich öffentlich im offiziellen Organ von zehn Fachverbänden und Gesellschaften aus dem Bereich der Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Dies fordert die Fürsorgepflicht des Staates - insbesondere der Justiz - zum Schutz der Menschenwürde, die bereits für den Embryo gilt, heraus.
9. Das Kolpingwerk Deutschland schließt sich der Forderung von Papst Franziskus an, internationale bioethische Standards zu schaffen, die die Würde und den Schutz des Menschen von Anfang an sichern.
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