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Grüne Gentechnik - Verbraucherzentrale Bundesverband: Kennzeichnungspflicht bleibt Stückwerk - Geschädigte tragen die Beweislast - Verbraucher haben keine Wahlfreiheit zwischen Gentechnik und gentechnikfreien Lebensmitteln

Berlin (ots)

Berlin, 12. Dezember 2003 - Der Verbraucherzentrale
Bundesverband (vzbv) hat die Gesetzespläne der Bundesregierung zur
grünen Gentechnik als Stückwerk bezeichnet. Von einer Wahlfreiheit
der Verbraucher zwischen Gentechnik und gentechnikfreien
Lebensmitteln könne keine Rede sein, sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr.
Edda Müller. Sie rief die Bundesregierung auf, Haftungsregeln zu
schaffen, die die Beweislast für gentechnische Verunreinigungen nicht
bei den geschädigten Landwirten ablade. "Wer meint, die Gentechnik
sei hundertprozentig sicher, der soll auch bereit sein, für die
Folgen einzustehen."
Das geplante Gentechnikgesetz sieht nach entsprechenden
EU-Vorgaben eine Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel
vor. Diese Kennzeichnung ist jedoch lückenhaft, da sie weder
Futtermittel noch Lebensmittel in der Gastronomie oder in Schulen,
Krankenhäusern und Kantinen einbezieht. "Das heißt in der Praxis,
dass es bei 60 bis 70 Prozent der Lebensmittel auch dann keine
Kennzeichnung geben wird, wenn mit Gentechnik gearbeitet wurde", so
Edda Müller.
Sie erinnerte daran, dass die überwiegende Mehrheit der
Verbraucher und der Landwirte den Einsatz der grünen Gentechnik
ablehnt. "Wer die grüne Gentechnik trotzdem will, muss dann aber auch
bereit sein, die entsprechenden Kosten und Risiken zu tragen", so
Edda Müller. Nach den bisherigen Informationen widerspricht die
geplante Haftungsregelung aber dem Verursacherprinzip. So wird
künftig ein Landwirt, dessen Felder etwa durch den Pollenflug
gentechnisch veränderter Pflanzen verunreinigt würden, nachweisen
müssen, wer seinen Schaden verursacht hat. Der vzbv forderte
stattdessen eine Beweislastumkehr - wer die Gentechnik einsetzt, muss
im Zweifel nachweisen können, dass er andere dadurch nicht geschädigt
hat.
vzbv-Vorstand Müller warnte vor einem unverhältnismäßigen
Verwaltungs- und Kontrollaufwand zur Sicherung der Koexistenz. "Wir
können nicht auf jeden Acker mit Genmais einen Beamten stellen, der
auf die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen achtet." Es könne nicht
sein, dass die Kosten hierfür der Allgemeinheit und den Landwirten
aufgebürdet würden.
Als erstaunlich bezeichnete Müller die Aussage von
Bundesverbraucherministerin Künast, die Gentechnik sei gesundheitlich
unbedenklich. "Diese Aussage ist schon deshalb verwunderlich, weil
die Auswirkungen der Gentechnik auf die menschliche Gesundheit bisher
kaum erforscht sind."
ots-Originaltext: vzbv - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=52346

Kontakt:

Für weitere Informationen:
Carel Mohn, Pressesprecher vzbv, Mail: presse@vzbv.de
Jutta Jaksche, Agrarreferentin, Mail: gesundheit@vzbv.de

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